Patricia Pielsticker - Die Teilnahme des Rechtsanwalts am elektronischen Rechtsverkehr mit den Zivilgerichten

– Entwicklung unter Berücksichtigung des Gesetzes zur Förderung des ERVs mit den Gerichten –

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Über das Buch

Zum Inhalt

Das „Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten“ vom 16.10.2013 sieht ein Bündel von Maßnahmen vor, die schrittweise bis zum 01.01.2022 in Kraft treten sollen und in einer Beschränkung der Anwaltschaft auf den elektronischen Rechtsverkehr mit den Zivilgerichten münden. Das wird sich auf die bisherigen Arbeitsabläufe von Anwaltschaft und Zivilgerichten auswirken. Aber welche Anforderungen ergeben sich an den elektronischen Rechtsverkehr aus anwaltlicher Sicht?! Die Konkurrenzfähigkeit elektronischer Dokumente mit papiernen Urkunden, der Gleichlauf von Nutzungsverpflichtung und elektronischer Akte, die Wahrung der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht, das Erfordernis persönlicher Kenntnisnahme von elektronischen Zustellungen im Hinblick auf den anwaltlichen Berufsalltag (Anwalt 24/7?) illustrieren den Bedarf zur wissenschaftlichen Auseinandersetzung.

Der 10-Punkte-Plan des Bundesministeriums der Justiz sah vor, den elektronischen Rechtsverkehr im gesamten Bundesgebiet seit dem Jahr 2010 flächendeckend in der Justiz eingeführt zu haben. In dem Bewusstsein des mangelnden Durchbruchs werden Ursachen in der Gesetzgebung durch das FormVAnpG, ZustRG und JKomG erforscht und anwaltliche Motive für eine Gesetzesänderung ermittelt. Die festgestellten Defizite dienen als Beurteilungsgrundlage für das „Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten“.

Darüber hinaus wird auch der über die bisherige Diskussion hinausgehende neue Regelungsgegenstand unter Einbeziehung der unterschiedlichen Ansichten zur gesetzgeberischen Ausgestaltung im Gesetzgebungsverfahren betrachtet, wie etwa die erstmalige Reglementierung der Schutzschrift und ihre elektronische Einreichung. Warum es der elektronischen Schutzschrift bedarf, ob der Beibringungsgrundsatz einer Abrufverpflichtung entgegenstehen könnte und welche Verbesserungen im einstweiligen Rechtsschutz durch die Reglementierung erreicht wurden wird…

Schlagworte

Berufsrecht, Elektronischer Rechtsverkehr, ERV, Modernisierung, Zivilprozess, Anwalt, Schutzschriftenregister, E-Akte, Verschwiegenheitspflicht

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