Julia Mainka - Die Typologie des Bauvertrages nach § 650a BGB

Eine systematische Betrachtung der Bausachverhalte

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Über das Buch

Rezension

„[...] Letztlich bekommt der Gesetzgeber einen Spiegel vorgehalten, auch, indem vergleichbare Leistungsvarianten aus der HOAI aufgerufen werden, die vom Gesetz nicht erfasst werden, etwa die Modernisierung. Demnach: Baurechtler sollten dieses Werk nicht allein in ihrer Fachbibliothek haben, sondern sich auch mit den fundierten Überlegungen der Verfasserin auseinandersetzen.“

– Georg Sturmberg in: Baurecht, BauR 11/2023

Zum Inhalt

Mit der am 1. Januar 2018 in Kraft getretenen Reform des Werkvertragsrechts hat der Gesetzgeber ein gesetzlich geregeltes Bauvertragsrecht in den §§ 650a ff. BGB geschaffen.

Die Komplexität des Baugeschehens und die damit verbundene hohe Konfliktanfälligkeit machte die Schaffung spezieller bauvertraglicher Regelungen dringend erforderlich. Seit der Reform finden sich nun unter anderem neu ein Anordnungsrecht des Bestellers (§ 650b BGB), die damit einhergehende Vergütungsanpassung (§ 650c BGB), umfassende Regelungen zur Abnahme (§ 650g BGB) sowie spezielle Normen zum Verbraucherbauvertrag im BGB.

Da diese Spezialregelungen insbesondere mehr Rechtssicherheit und einen angemessenen Interessenausgleich – angepasst auf die Besonderheiten baurechtlicher Sachverhalte – für die Vertragsbeteiligten schaffen sollen, muss die Einordnung als „Bauvertrag“ und damit die Anwendung der Spezialregelungen für die Beteiligten vorhersehbar und planbar sein.

Es stellt sich also die Frage nach dem sachlichen Anwendungsbereich der „Zugangsnorm“ des § 650a BGB – dies insbesondere, da die Norm einige auslegungsbedürftige Rechtsbegriffe enthält.

Diese Arbeit beschäftigt sich vor dem Hintergrund einschlägiger Bausachverhalte im Wesentlichen mit genau dieser Frage – was ist „schon“ Bauvertrag im Sinne des § 650a BGB und was ggf. „nur“ allgemeiner Werkvertrag im Sinne des § 631 BGB, oder sogar einem ganz anderen Vertragstypus zuzuordnen?

Nach einer allgemeinen Einführung in das neue Bauvertragsrecht, wird der Charakter des Vertragstyps „Bauvertrag“ untersucht und in Abgrenzung zu bereits bestehenden Vertragstypen eingeordnet. Die Arbeit beinhaltet ferner eine umfassende Auslegung der einzelnen unbestimmten Rechtsbegriffe des § 650a BGB sowie einen Vergleich der Anforderungen der Absätze 1 und 2 dieser „Zugangsnorm“. Einen wesentlichen Schwerpunkt der Arbeit bildet dabei die Frage nach einer sinnvollen Eingrenzung des weit gefassten Wortlauts des §…

Schlagworte

Bauvertragsrecht, Bauwerk, Instandhaltung, Bauleistung, Werkvertrag, Außenanlage, Auslegung, § 650a BGB

  • Fachdisziplin
    Verwaltungsrecht & Sozialrecht
  • Schriftenreihe
    Schriften zum Bau- und Vergaberecht
  • ISSN
    1866-8976
  • Band
    39

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