Christiane Rosenbaum - Die Umsetzung der Richtlinie EG 52/2008 über Mediation in Zivil - und Handelssachen in Deutschland und Spanien
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Über das Buch
Zum Inhalt
„Die Justiz [...] spricht nach Gesetzen, die ihr nicht versteht, nach Grundsätzen, von denen ihr nichts wisst, Urteile von denen ihr nichts begreift!“ – Georg Büchners Anklage gegen den hessischen Polizeistaat aus dem Jahr 1834 hat, wenn auch in einem grundsätzlich anderen Zusammenhang, heute nichts von ihrer Aktualität verloren. In der Tat erscheint ein Gerichtsverfahren aus Sicht der Betroffenen häufig unpersönlich, unverständlich und zum Teil auch wenig berechenbar.
Es ist dem kodifizierten Recht und damit in seiner Ausprägung dem Zivilprozess immanent, dass der Ausgang eines Rechtsstreites von einem als Abstraktum geschaffenen Konstrukt bestimmt wird. Dies hat zur Folge, dass zwangsläufig der einzelne Konflikt seiner Individualität beraubt werden muss, um unter abstrakte Normen subsumiert werden zu können. Diese Justizförmigkeit des Zivilprozesses und die Bindung des Gerichts an Recht und Gesetz haben zur Folge, dass die Parteien sich zwangsläufig auf rechtliche Positionen beziehen und versteifen, um den Prozesserfolg zu ermöglichen. Die Parteien sind entsprechend darauf angewiesen, das Gericht von den jeweils eigenen Positionen zu überzeugen und kennzeichnen den Zivilprozess daher durch kompetitives Verhalten. Die dem Konflikt zugrunde liegenden Wurzeln und die dahinterstehenden Interessen spielen in einem Zivilprozess nur insoweit eine Rolle, als dass sie eine relevante Verbindung zu dem Streitgegenstand aufweisen.
Dies bildet den Anknüpfungspunkt der Mediation als außergerichtliche Steitbeilegungsmethode. Durch sie soll die Option zur ganzheitlichen Betrachtung des Konfliktes ohne Reduktion auf rein rechtliche Aspekte ermöglicht werden. Durch diesen ganzheitlichen Ansatz werden oftmals nachhaltigere und für die Parteien zufriedenstellendere Lösungen geschaffen, wodurch ein (weiterer) Gang zum Gericht überflüssig werden kann. In diesem Zusammenhang gilt es jedoch auch zu verdeutlichen, dass Mediation und Gerichtsbarkeit sich…
Schlagworte
Mediation, Zivilprozessrecht, Zugang zum Recht, Gerechtigkeit, Alternative Dispute Resolution, Rechtsvergleich, Mediationsrichtlinie, Außergerichtliche Streitbeilegung, Deutschland, Spanien, Europa
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