Anna Alsina Naudi - Die Umsetzung des europäischen Zivilprozessrechts in Spanien

Zuständigkeit, einstweiliger Rechtsschutz, Anerkennung und Vollstreckung

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Über das Buch

Zum Inhalt

Am 01.03.2002 trat die EuGVVO in Kraft. Diese Verordnung bildet die letzte Reform des EuGVÜ, das erst vor elf Jahren (1991) in Spanien in Kraft getreten ist. Seine Umsetzung hat das spanische Zivilprozessrecht wirksam verändert, da Spanien bis in die 80er Jahre fast keinerlei Tradition in diesem Bereich besaß. Die Bedeutung dieser Abhandlung liegt darin, dass hier erstmalig sowohl die EuGVVO als auch die völlige Neuregelung der spanischen Zivilprozessordnung in Beziehung zueinander untersucht werden. Sowohl die Verbesserungen als auch die Rechtslücken dieser Reformen sind Gegenstand der vorliegenden Abhandlung.

Kapitel I behandelt das Thema der internationalen Zuständigkeit. Hier wird die innerstaatliche Regelung beschrieben, um sie mit der EuGVVO zu vergleichen. Bestimmte Artikel werden behandelt, die durch zahlreiche spanische Urteile und die EuGH-Rechtsprechung erläutert werden. Kapitel II erörtert ein Thema, das für den europäischen Rechtsverkehr von höchster Relevanz ist: die einstweiligen Maßnahmen. Nach einer Darlegung der spanischen Rechtslage wird beschrieben, wie europäisches Zivilprozessrecht und Rechtsprechung diese Rechtslage sowie die spanische gerichtliche Praxis stärker verändert haben. Kapitel III beschreibt die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Spanien. Die gerichtliche Umsetzung der Vielfalt internationaler Abkommen wird mit Beispielen belegt. Mit Inkraftsetzung der EuGVVO hat schließlich die Erleichterung des Exequaturverfahrens einen Höhepunkt erreicht. Abschließend wird das Verfahren zur Anerkennung und Vollstreckung und die diesbezüglichen Entscheidungen dargestellt.

Als besonderes Rechtsgebiet sind im letzten Kapitel der Arbeit die Unterhaltsansprüche angefügt, die besondere Aktualität besitzen. An diesem Beispiel wird die spanische Umsetzung des europäischen Zivilprozessrechts exemplarisch skizziert.

Abschließend werden die entsprechenden Schlussfolgerungen aus den gesetzlichen…

Schlagworte

EuGVVO, Spanisches Zivilprozessrecht, Internationale Zuständigkeit, Einstweilige Maßnahmen, Anerkennung, Vollstreckung, Unterhaltsentscheidungen, Rechtswissenschaft

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