Nadine Bethge - Die verfassungsrechtliche Zulässigkeit des Grundrechtsverzichts

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Über das Buch

Rezension

„[...] Das gegenständliche Werk behandelt die Frage des Grundrechtsverzichts aus unterschiedlichen Perspektiven und gibt dabei auch den einzelnen Grundrechten Raum. Es leistet einen wichtigen Beitrag zur Konturierung von Begriff und Inhalt des Grundrechtsverzichts.“

– Stefan Kieber in: Newsletter Menschenrechte, NLMR 3/2014

Zum Inhalt

Das Buch befasst sich mit dem Verzicht auf Grundrechte. Juristische Fachliteratur und Rechtsprechung diskutieren diese Problematik seit langer Zeit. Dabei hat das Thema nicht an Aktualität verloren. Big Brother, Peep-Shows, Genomanalysen und der Einsatz von Lügendetektoren sind einige der diskutierten Fälle. Nach wie vor können die damit verbundenen Fragestellungen nicht als geklärt erachtet werden. Die Ausarbeitung stellt die zum Verzicht auf Grundrechte vertretenen Ansichten sowie die wichtigsten Gerichtsentscheidungen umfassend dar. Behandelt wird zunächst die Frage, ob Bestimmungen des Grundgesetzes dem Verzicht auf Grundrechte entgegenstehen. Insbesondere wird geklärt, ob der Grundrechtsträger auf seine Menschenwürde verzichten kann. Dann geht es umgekehrt um die Frage, ob in der Verfassung eine Grundlage für den Verzicht gefunden werden kann.

Nach Erörterung der verfassungsrechtlichen Grundlagen können Tatbestand und Rechtsfolge des Grundrechtsverzichts bestimmt werden. Schwerpunkt stellt hierbei die Freiwilligkeit der Erklärung dar. Dabei geht es auch um die Möglichkeit der Zustimmung zu einem Lügendetektortest in einem Strafverfahren.

Dargestellt werden auch die Grenzen des Grundrechtsverzichts. Behandelt werden dabei die Rechte Dritter, die Achtung der Menschenwürde und des Menschenrechtskerns, der Umschlag von Freiheitsgebrauch in Freiheitsvernichtung und die Beeinträchtigung öffentlicher Interessen.

In Zusammenhang mit dem Verzicht auf grundrechtliche Schutzpflichten wird auf die Frage eingegangen, ob der Staat den Menschen vor sich selbst schützen darf – sogar muss. Dabei geht es um die viel diskutierten Peep-Show-Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts.

Schließlich wird die Möglichkeit des Gesetzgebers zur Einschränkung eines Grundrechtsverzichts behandelt. Ein Beispiel hierfür stellen die strengen gesetzlichen Regelungen zur Organspende dar. [...]

Schlagworte

Grundgesetz, Grundrechte, Verzicht, Einwilligung, Verfassungsrecht, Zustimmung, Rechtswissenschaft

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