Christian Järkel - Die wegen Sittenwidrigkeit rechtswidrige Körperverletzung
Ein Beitrag zur Auslegung und Reform des §228 StGB
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Über das Buch
Zum Inhalt
Gemäß § 228 StGB handelt der Täter einer mit Einwilligung des Opfers vorgenommenen Körperverletzung rechtswidrig, wenn die Tat trotz Einwilligung gegen die guten Sitten verstößt. Letztlich entscheidet daher der Sittenverstoß über die Rechtswidrigkeit und damit über die Strafbarkeit des Täters.
Dieser Verweis auf die guten Sitten ist seit jeher Auslöser intensiver Diskussionen. Gerade in den letzten Jahren hat der Diskurs erheblich an Fahrt aufgenommen.
In jüngster Zeit hatte die Rechtsprechung über mehrere Aufsehen erregende Sachverhalte zu § 228 StGB zu entscheiden. Zum Beispiel über die Verabreichung von Heroin mit Einwilligung des Opfers, was zum Tod führte. Außerdem über einverständlich vorgenommene sadomasochistische Sexualpraktiken, die den Tod verursachten. Außerdem war § 228 StGB im Fall eines illegalen Autorennens anzuwenden, das zu einem Unfall führte.
Auch in Zukunft wird der Vorschrift erhebliche Bedeutung zukommen. So ist an die Veranstaltungen des Ultimate-Fightings, einer Kampfsportart, zu denken oder an verabredete Auseinandersetzungen unter Hooligangruppen. Im Blick zu behalten ist außerdem die Diskussion um Doping im Sport. Letztlich sei auf das Phänomen sog. Wannabes hingewiesen. Dies sind Personen, die aus unterschiedlichen Gründen die Amputation gesunder Körperglieder wünschen.
Trotz aller Kritik an § 228 StGB hat der Gesetzgeber die Norm im Zuge des 6. Strafrechtsreformgesetzes nicht gestrichen. Die Vorschrift ist weiterhin anzuwenden und gibt vor, dass es eine Verfügungsgrenze für die Einwilligung in eine Körperverletzung gibt. Doch wie ist das Merkmal der guten Sitten auszulegen? Ist es überhaupt (noch) tauglich, eine Grenze für Dispositionen über die körperliche Integrität zu ziehen? Ist die Norm neu zu fassen, und wie könnte sie gestaltet werden? Das Buch soll zur Beantwortung dieser weiterhin streitigen Fragen Hilfe leisten. Für Gerichte und Wissenschaft, für Staatsanwälte und…
Schlagworte
Sittenwidrigkeit, Körperverletzung, Verstoß gegen die guten Sitten, Einwilligung, § 228 StGB, Auslegung, Reform, Anstandsformel, Rechtswissenschaft
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FachdisziplinStrafrecht & Kriminologie
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SchriftenreiheStrafrecht in Forschung und Praxis
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ISSN1615-8148
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Band189
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