Franziska Eisermann - Einstweilige Maßnahmen auf dem Gebiet der Brüssel I-VO

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Über das Buch

Zum Inhalt

Die Buch zeigt einen Lösungsansatz zur Ermittlung der Internationalen Zuständigkeit für den Erlass einstweiliger Maßnahmen auf dem Gebiet der Brüssel I-Verordnung auf. Die Untersuchung belegt, dass eine weitere Angleichung zwischen den mitgliedstaatlichen Rechtsordnungen auf dem Gebiet des einstweiligen Rechtsschutzes die Schaffung eines Regelungswerkes voraussetzen würde. In diesem müssten neben der Internationalen Zuständigkeit auch die einzelnen zur Verfügung stehenden Maßnahmen sowie die hierfür benötigten Verfahren in allen Einzelheiten geregelt werden. Sie zeigt aber auch, dass eine derartige Anpassung weder wünschenswert, noch für einen effektiven Rechtsschutz erforderlich ist.

Der Fokus der Studie liegt auf einer rechtsvergleichenden Betrachtung, im Rahmen derer einzelne ausgewählte Maßnahmen des einstweiligen Rechtsschutzes aus der deutschen, der französischen sowie der englischen Rechtsordnung dargestellt werden. Hierbei werden die verschiedenen Maßnahmen auch anhand der von ihnen ausgehenden Wirkungen gegenübergestellt. Der Vergleich der verschiedenen Maßnahmen zeigt, dass die Rechtsordnungen trotz erheblicher Unterschiede in den grundlegenden Aspekten übereinstimmen. Die Untersuchung demonstriert darüber hinaus, dass zwischen den nationalen Verfahren und der jeweiligen Internationalen Zuständigkeit für den Erlass einstweiliger Maßnahmen ein enger Zusammenhang besteht, der nicht auseinandergerissen werden sollte. Denn anderenfalls ist die Funktionsfähigkeit der jeweiligen Systeme in Fällen mit Auslandsbezug nicht mehr sichergestellt. In Konsequenz dessen sind dann sogar Rechtsschutzlücken denkbar.

Ferner wird erörtert, ob die begutachteten Maßnahmen unter Art. 31 Brüssel IVO fallen. Hierzu werden die im Rahmen der Rechtsvergleichung gefundenen Ergebnisse herangezogen. Insbesondere werden dabei die Entscheidungen des EuGH, die dieser auf dem Gebiet des einstweiligen Rechtsschutzes im Hinblick auf Art. 31 Brüssel I-VO bzw. noch zu…

Schlagworte

Internationales Zivilverfahrensrecht, Brüssel I-VO, Art. 31 Brüssel I-VO, Rinstweiliger Rechtsschutz, Rechtsvergleichung, Internationale Zuständigkeit, Begriff der „einstweiligen Maßnahme“, Rechtswissenschaft

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