Alexander Schubert - Einstweilige Maßnahmen im internationalen Warenhandelsrecht
Die Artikel 71–73 des UN-Kaufrechts im Lichte von UNIDROIT-Prinzipien, PECL und DCFR
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Zum Inhalt
„Time is of the essence“ – dieses Schlagwort hört man im Umfeld des internationalen Handels immer wieder. Insbesondere im grenzüberschreitenden Handel ist es für die Parteien von überragender Wichtigkeit, dass die jeweils andere Seite ihre Verpflichtungen inhaltlich ordnungsgemäß und rechtzeitig erfüllt. Dabei stützt kaum eine Industrienation ihren wirtschaftlichen Erfolg so sehr auf einen global vernetzten Exporthandel wie Deutschland. Die deutsche Exportindustrie sieht sich jedoch gerade beim Handel mit Partnern aus Schwellenländern und Regionen mit schwachen rechtsstaatlichen Strukturen besonderen Ausfall- und Durchsetzungsrisiken ausgesetzt. Gerade diese Lage begründet bei den Handelspartnern ein Interesse an einer raschen und effizienten Reaktionsmöglichkeit in dem Fall, dass sich eine Vertragsverletzung durch die andere Seite noch nicht ereignet hat, gleichwohl aber schon abzeichnet. Diesem Problemkreis sind im Rahmen des UN-Kaufrechts die Art. 71-73 CISG gewidmet, die es einer Partei erlauben, auf eine drohende Vertragsverletzung der anderen Seite mit einem System aus Zurückhalte- und Aufhebungsrechten zu reagieren und sich somit vor unerwarteten Risiken in der Abwicklung internationaler Warenhandelsgeschäfte zu schützen. Der Verfasser versucht der Vielzahl rechtlicher Probleme, die sich um diese einstweiligen Maßnahmen oder auch „preliminary measures“ der Art. 71-73 CISG ranken, auf der Basis einer vergleichenden Untersuchung von Parallelregelungen in wissenschaftlich erarbeiteten Regelwerken des „soft law“, namentlich der Principles of International Commercial Contracts (UNIDROIT-Principles), der Principles of European Contract Law (PECL) und des Draft Common Frame of Reference (DCFR), auf den Grund zu gehen. Wie vollzieht sich etwa der Übergang von einem Suspensions- hin zu einem Aufhebungsrecht im Zeitraum vor Fälligkeit des Leistungsaustausches? Wann geschieht dies genau und welche Kriterien sind hierfür relevant? Welche Rolle spielen dabei…
Schlagworte
Erfüllungsverweigerung, Antizipierter Vertragsbruch, Suspension, Zurückbehaltungsrecht, Anhalterecht, Aufhebungsrecht, Vorweggenommene Vertragsverletzung, Anticipatory Breach, Artikel 71-73 CISG, UN-Kaufrecht, Warenhandelsrecht, UNIDROIT-Prinzipien, PECL, DCFR, Stoppage in Transit, Anticipatory Repudiation, Unsicherheitseinrede, Verschlechterungseinrede, UN
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FachdisziplinZivilrecht & Arbeitsrecht
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SchriftenreiheStudien zum Internationalen Privat- und Zivilprozessrecht sowie zum UN-Kaufrecht
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ISSN1613-0987
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Band68
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