Andreas Götz - Flashmob – Eine arbeitskampfrechtliche Bewertung

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Über das Buch

Zum Inhalt

Mit dem Begriff „Flashmob“ wird regelmäßig eine kollektiv organisierte, öffentliche und zugleich atypische Verhaltensweise durch eine Ansammlung von Menschen assoziiert.

Das Buch behandelt den Flashmob als ein neues Arbeitskampfmittel. Die Gewerkschaft Ver.di hat im Jahr 2007 im Rahmen eines Arbeitskampfes einen solchen Flashmob gegen eine Einzelhandelsfiliale organisiert und unter Beteiligung betriebsfremder Personen durchgeführt. Wie beabsichtigt, wurde hierdurch der Geschäftsbetrieb beeinträchtigt, um den Arbeitgeber im Tarifstreit zum Einlenken zu bewegen. Die Aktion hat in den letzten Jahren die Instanzen der Arbeitsgerichte und das Bundesverfassungsgericht beschäftigt.

In der Literatur mehrheitlich als unzulässige Betriebsblockade, rechtswidriger Boykott oder gar als Sabotage betitelt, beurteilten die Arbeitsgerichte die Flashmob-Aktion gleichwohl als ein zulässiges Arbeitskampfmittel und das Bundesverfassungsgericht nahm 2014 die hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an. Der Autor analysiert die ergangenen Entscheidungen und untersucht anhand arbeitskampfrechtlicher Gesichtspunkte, inwieweit die Flashmob-Aktion unter die Arbeitskampfmittelfreiheit fällt, was die notwendigen Kriterien für ein rechtmäßiges Arbeitskampfmittel sind und was die Tarifparteien beachten müssen. Aufgrund der zahlreichen Kritik wird ebenso der Frage nachgegangen, ob die Beteiligung betriebsfremder Personen zulässig und die Verhandlungsparität noch gewahrt ist, ob die Gefahr von Exzessen hierdurch begünstigt wird und welche Verteidigungsmittel der Arbeitgeber hiergegen hat. [...]

Schlagworte

Arbeitsrecht, Flashmob, Betriebsblockade, Exzessgefahr, untaugliche Verteidigungsmittel, Parität, Kampfmittelfreiheit, Hausfriedensbruch, betriebsfremde Dritte, Arbeitskampf, Proportionalität

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