Kristin Mütze - Formelle und Materielle Rechtmäßigkeitsgrenzen der Sportschiedsgerichtsbarkeit

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Über das Buch

Zum Inhalt

Mit Urteil vom 25. November 2009 bestätigte der Court of Arbitration for Sports die von der International Skating Union gegenüber Deutschlands erfolgreichster Winterolympionikin ausgesprochene zweijährige Sperre aufgrund auffälliger Blutwerte.

Am Nachmittag des 25. November 2009 verlautete die Nationale Anti-Doping Agentur auf ihrer Internetseite, dass sie die Klarheit schaffende Entscheidung des Court of Arbitration for Sports begrüße. Das Urteil mache deutlich, dass der indirekte Nachweis, wie ihn die International Skating Union geführt hätte, rechtlich absolut zulässig sei. Für den damaligen Geschäftsführer der Nationalen Anti-Doping Agentur, Dr. Göttrik Wewer, bringe die gegen Claudia Pechstein ergangene Entscheidung für alle Beteiligten eine größere Sicherheit und zeige an, welche Kriterien erfüllt sein müssten, wenn der indirekte Nachweis eines Verstoßes gegen Anti- Doping- Regelungen gelingen sollte.

Die diesbezügliche Einschätzung von Rechtsanwalt Simon Bergmann, der die Interessen von Frau Pechstein im sportgerichtlichen Verfahren wahrgenommen hat: „Das Urteil zeigt, wie rechtsstaatswidrig die Sportgerichtsbarkeit aufgebaut ist. Durch die völlige Ausschaltung der Unschuldsvermutung ist der Athlet gezwungen, seine Unschuld zu beweisen, was bei ungeklärten wissenschaftlichen Fragestellungen im Rahmen der kurzen Verfahrensdauer fast unmöglich ist.“

Die Tatsache, dass die betroffene Spitzenathletin mit allen ihr zur Verfügung stehenden juristischen Mitteln versucht gegen diese Sperre anzukämpfen und ihre Reputation wiederherzustellen versucht, überrascht nicht. Bemerkenswert ist im Zusammenhang mit diesem Verfahren die Intensität, mit der Wissenschaftler im Nachgang des Urteils die Blutwerte von Claudia Pechstein, die zu der Sperre führten, diskutieren und sich gegenseitig in Stellung bringen.

In seinen Konsequenzen für die Zukunft des Sportrechts könnte das Verfahren zwischen Claudia Pechstein und dem internationalen…

Schlagworte

Sportrecht, Indirekte Dopingnachweismethode, Unschuldsvermutung, Claudia Pechstein, Echtes Schiedsgericht, Schiedszwang, Kartellrecht, Gesetz gegen Doping im Sport, Sportschiedsgerichtsbarkeit, Rechtmäßigkeitsgrenzen

  • Fachdisziplin
    Verwaltungsrecht & Sozialrecht
  • Schriftenreihe
    Sportrecht in Forschung und Praxis
  • ISSN
    1866-4598
  • Band
    28

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