Alexander Mahnke - Grundrechte und libertés publiques

Eine rechtsvergleichende Betrachtung des Grundrechtsschutzes in der Bundesrepublik Deutschland und in der V. Französischen Republik

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Über das Buch

Zum Inhalt

Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union verfügen über gemeinsame Verfassungstraditionen (Art. 5 der Präambel der Charta der Grundrechte). Zu diesen gehört ein hoher Mindeststandard des Grundrechtsschutzes. Dies ist die Ausgangsbeobachtung, vor deren Hintergrund die Studie den Schutz der deutschen Grundrechte und der französischen liberts publiques vergleicht.

Zunächst wird die Frage geprüft, welche Rechtsquellen den Grundrechten und liberts publiques zugrunde liegen. Ist dies für die deutschen Grundrechte mit ihrer ausschließlichen Regelung im Grundgesetz von 1949 noch einfach zu beantworten, so finden sich die französischen liberts publiques auf verschiedenen Rechtsebenen unterschiedlichen Ranges und sind, historisch bedingt, in divergierenden (Verfassungs-) Dokumenten von 1789, 1946 sowie 1958 niedergelegt; in ihrer Herleitung spielt auch die Entwicklung der Rechtsprechung eine wesentliche Rolle.

Danach wird die Abänderbarkeit der deutschen und französischen Grundrechte dargestellt und miteinander verglichen. Dabei wird auch der Frage nachgegangen, ob und unter welchen Voraussetzungen Grundrechte und liberts publiques abgeändert werden können, und welche Bereiche von solchen Änderungen notwendigerweise ausgenommen bleiben müssen, um die Existenz und den bestehenden Schutz der Grundrechte und liberts publiques nicht an sich zu gefährden.

Im folgenden werden die Rechtsnatur und Bindungswirkung der Grundrechte und liberts publiques näher beleuchtet. Wird in der deutschen Grundrechtsliteratur und in der Rechtsprechung die Frage nach der Natur der Grundrechte wie selbstverständlich gestellt, wird also gefragt, ob es sich um bloße (subjektive) Abwehrrechte oder daneben um Rechte mit institutionellem, also objektiv-rechtlichem Charakter handelt und ob es darüber hinaus sog. "Leistungsgrundrechte" gibt, so werden diese Fragen für die französischen liberts publiques (bisher) noch nicht systematisch gestellt. Es wird weiter untersucht, welche…

Schlagworte

Grundrechte, libertés publiques, libertés fondamentales, droits fondamentaux, principes généraux du droit, bloc de constitutionnalité, Bundesverfassungsgericht, Conseil Constitutionnel, Verfassungsrecht, Rechtswissenschaft

  • Fachdisziplin
    Staatsrecht, Verfassungsrecht & Völkerrecht
  • Schriftenreihe
    Verfassungsrecht in Forschung und Praxis
  • ISSN
    1616-9794
  • Band
    67

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