Stephan Viskorf - Informationsschutz im englischen Recht

Darstellung des „Law of Breach of Confidence“

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Über das Buch

Zum Inhalt

Die Bedeutung von Informationen nahm in den letzten Jahren immer weiter zu. Die Entwicklung vieler Unternehmen hängt von Know-how und speziellem Wissen ab. Entsprechend ist das Bedürfnis gestiegen, solche wertvollen Informationen zu schützen. Daher steht das Recht des geistigen Eigentums insbesondere in Hinblick auf die globale Kommunikation und Vernetzung vor großen Herausforderungen. In Deutschland wird Informationsschutz vor allem mit Hilfe des Strafrechts gewährt. Ob diese Form des Rechtsschutzes zeitgemäß ist, darf bezweifelt werden. Vor diesem Hintergrund ist es lohnend, einen Blick in andere Rechtsysteme zu werfen. Aufgrund der langen Tradition des Rechts des geistigen Eigentums bietet sich in diesem Zusammenhang vor allem das englische Recht an.

Dort entwickelte sich bereits im 16. Jahrhundert ein flexibles und effektives Rechtsinstitut zum Schutz von Informationen, genannt "breach of confidence". Es ist im Zivilrecht angesiedelt, wurde jedoch in seiner fast 400 jährigen Geschichte nie näher kodifiziert. Es basiert vielmehr auf Grundsätzen von Treu und Glauben. Unter bestimmten Umständen unterwirft der "breach of confidence" den Empfänger von Informationen einer Pflicht, die Information vertraulich zu behandeln. Diese Verschwiegenheitspflicht kann gerichtlich geltend gemacht werden und bietet damit die Möglichkeit, die Veröffentlichung oder den Gebrauch von Informationen zu verhindern. Darüber hinaus kann auch ein Anspruch auf Schadensersatz in Betracht kommen.

Die vorliegende Abhandlung widmet sich der Darstellung der geschichtlichen Entwicklung, der einzelnen Voraussetzungen und unterschiedlichen Rechtsfolgen des "breach of confidence". Dabei werden die einzelnen Ergebnisse jeweils durch praxisnahe, zum Teil auch skurrile Präzedenz- und Referenzfälle erläutert. Im Speziellen beleuchtet die Abhandlung den Schutz von geschäftlichen Informationen im Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Der Schutz von Geschäftsgeheimnissen ist…

Schlagworte

Verschwiegenheitspflicht, vertrauliche Informationen, Treu und Glauben, Vertrauensschutz, Arbeitsrecht, Recht des geistigen Eigentums, Gewerblicher Rechtsschutz, Rechtswissenschaft

  • Fachdisziplin
    Wirtschaftsrecht & Handelsrecht
  • Schriftenreihe
    Studien zum Gewerblichen Rechtsschutz und zum Urheberrecht
  • ISSN
    1613-3994
  • Band
    1

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