Tobias Harzenetter - Innenhaftung des Vorstands der Aktiengesellschaft für so genannte nützliche Pflichtverletzungen

Illegales Verhalten von Vorstandsmitgliedern in der Absicht, das Unternehmenswohl zu fördern, und die Haftung aus §93 Abs. 2 AktG

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Über das Buch

Zum Inhalt

Managerhaftung und Compliance sind mehr als nur Modethemen.
Die Handlungen der Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft haben sich maßgeblich am Interesse des von ihnen geleiteten Unternehmens auszurichten. Dieses Unternehmensinteresse hat sich vor allem an einer nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswerts zu orientieren. In den letzten Jahren hat sich die Zahl der öffentlich bekannt gewordenen Fälle, in denen sich Vorstandsmitglieder im (vermeintlichen) Interesse des Unternehmens möglicherweise bewußt illegal verhalten haben, deutlich vermehrt. Der Verfasser nimmt sich des Spannungsverhältnisses an, das entsteht, wenn Handlungen zwar rein wirtschaftlich betrachtet als "nützlich" erscheinen, aber gleichzeitig gegen geltendes Recht verstoßen. Insbesondere stellt sich die bislang in der Literatur sehr uneinheitlich beantwortete Frage, ob ein rechts- oder regelwidriges Verhalten stets zu einer Haftung nach § 93 AktG führt, oder ob es auch Konstellationen gibt, in denen eine Haftung gegenüber der Gesellschaft ausgeschlossen ist. Um diese Frage beantworten zu können, ist zunächst der Schutzzweck des § 93 AktG aufzuzeigen. Ferner muss danach unterschieden werden, ob gegen gesellschaftsinterne oder gegen öffentlich rechtliche Regeln verstoßen wurde. Um feststellen zu können, ob jeder Regelverstoß gleichzeitig einen Verstoß gegen den jedem Vorstandsmitglied obliegenden Sorgfaltsstandard bedeutet, sind die Grenzen des in § 93 Abs. 1 S. 2 AktG festgeschriebenen "unternehmerischen Ermessensspielraums" auszuloten. Ebenfalls relevant sind schadensrechtliche Fragen, etwa im Zusammenhang mit der Anwendung des Instituts der so genannten Vorteilsausgleichung. Abschließend geht der Autor der Frage nach, ob Haftungsansprüche aus § 93 AktG wegen "nützlicher" Pflichtversicherungen über in Deutschland marktübliche Managerhaftlichtpolicen (D & O-Versicherungen) abgesichert sind. [...]

Schlagworte

Nützliche Pflichtverletzungen, Managerhaftung, Innenhaftung, § 93 AktG, Compliance, Corporate Governance, Unternehmensinteresse, Legalitätsprinzip, D&O-Versicherung, Aktienrecht, Gesellschaftsrecht, Rechtswissenschaft

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