Chun-Chen Hsu - Institutionen körperschaftlicher Selbstverwaltung
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Zum Inhalt
Selbstverwaltung ist die eigenverantwortliche Verwaltung bestimmter öffentlicher Angelegenheiten durch selbständige öffentlich-rechtliche Organisationseinheiten unter Beteiligung der Betroffenen. Es gibt allerdings kein „einheitliches Recht der Selbstverwaltung schlechthin“ (BVerwGE 51, 115, 118); „es existieren viele Selbstverwaltungsrechte.“ (Stern, K., Staatsrecht, Bd. I, S. 397) Die Körperschaften des öffentlichen Rechts stellen neben den Anstalten und Stiftungen eine Form der Selbstverwaltung dar. Es gibt auch kein einheitliches Recht körperschaftlicher Selbstverwaltung, sondern es existieren mehrere Rechtsbereiche, die man zusammenfassend als Institutionen körperschaftlicher Selbstverwaltung betrachten kann. Die Skala der in Betracht kommenden Institutionen reicht von den Gemeinden über die Hochschulen, die Studentenschaften, die wirtschaftlichen und berufsständischen Kammern, die Wasser- und Bodenverbände bis hin zu den Krankenkassen.
Die Qualität körperschaftlicher Selbstverwaltung fällt unterschiedlich aus. So kann es sich um eine Ausgliederung aus dem staatlichen Verwaltungsaufbau handeln. Die Körperschaft ist dann lediglich ein Mittel der Dezentralisation. Insoweit kann man von mittelbarer Staatsverwaltung sprechen. Es gibt aber auch Körperschaften, die vornehmlich der Pflege gesellschaftlicher Interessen oder dem Schutz der Grundrechte dienen. Sie wirken also auch gegenüber dem Staat und können deshalb nicht mehr der mittelbaren Staatsverwaltung zugeordnet werden. Schließlich lassen sich die Körperschaften auch nicht thematisch streng in die Kategorien mittelbarer oder nicht mittelbarer Staatsverwaltung aufteilen. Die gemeindliche Selbstverwaltung dient beispielsweise neben der dezentralisierenden Funktion auch der allgemeinen politischen Bürgerfreiheit, während die grundrechtsschützenden Universitäten und die interessenvertretenden Kammern zugleich staatliche Verwaltungsaufgaben zu erfüllen haben. [...]
Schlagworte
Selbstverwaltung, Kammer, Zwangsmitgliedschaft, Legitime öffentliche Aufgaben, Satzung, Verwaltungsrecht, Rechtswissenschaft, Öffentlich-rechtliche Körperschaft, Öffentliche Aufgaben
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FachdisziplinVerwaltungsrecht & Sozialrecht
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SchriftenreiheStudien zum Verwaltungsrecht
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ISSN1613-1002
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Band1
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