Robert Kleba - Interessen- bzw. Pflichtenkollisionen und Haftung bei Vorstandsdoppelmandaten im Aktienkonzern
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Zum Inhalt
„Niemand kann zweien Herren dienen“. Dieser biblische Grundsatz scheint in einem aktien- bzw. konzernrechtlichen Bereich nicht zu gelten: Bei Vorstandsdoppelmandaten.
Heute ist es in einem Aktienkonzern durchaus üblich, dass ein Vorstandsmitglied der Obergesellschaft ebenfalls als ein solches der Untergesellschaft eingesetzt wird. Beispielhaft für solche Vorstandsdoppelmandate in der Praxis kann die personelle Verflechtung zwischen der Volkswagen AG und der Porsche SE genannt werden: Sowohl Martin Winterkorn als auch Hans Dieter Pötsch sind Mitglieder des Vorstands der Volkswagen AG als auch solche der Porsche SE. Daneben steht die jüngste (vergleichbare) Diskussion um die Doppelstellung von Ferdinand Piëch in verschiedenen Aufsichtsräten des Volkswagen-Konzerns.
Die erhofften Vorteile im Hinblick auf die Implementierung eines Doppelmandats liegen u. a. in einer effektiveren Durchsetzung der Konzernpolitik sowie dem einfacheren Informationsfluss zwischen den einzelnen Unternehmen. Darüber hinaus sollen auf diese Weise die Interessen des Tochterunternehmens bei der Festlegung der Konzernleitlinien besser berücksichtigt werden. Auf der anderen Seite darf nicht verkannt werden, dass diese Vorgehensweise auch ein erhebliches Konfliktpotential in sich birgt. Vor allem in Situationen, in denen das Handeln im Interesse der einen Gesellschaft erfolgt, kann dies dem Interesse der anderen Gesellschaft widersprechen. Wie kann das jeweilige Vorstandsmitglied in so einem Fall seinen gesetzlichen Pflichten im Hinblick auf die jeweilige Gesellschaft nachkommen? Ist dieses Problem überhaupt lösbar?
Eng damit verbunden ist die Haftungsfrage. Nicht nur die betroffenen Vorstandsdoppelmandatare müssen sich diese Frage stellen. Daneben kommt ebenfalls eine Haftung der beteiligten Unternehmen in Betracht. Kann es z. B. sein, dass die Haftung der Muttergesellschaft bei der Entsendung eines Vorstandsmitglieds in die Tochtergesellschaft stets…
Schlagworte
Vorstandsdoppelmandat, Haftung, Konzern, Zurechnung, Faktischer Konzern, Gesellschaftsrecht, Konzernrecht, Aktienrecht, Wirtschaftliche Einheit, D&O-Versicherung
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