Nina Dierkes - Jurisdiktionskonflikte bei der strafrechtlichen Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen im Internet
– am Beispiel der öffentlichen Wiedergabe
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Über das Buch
Zum Inhalt
Das Internet bietet die Freiheit zeitlich und örtlich weitestgehend unbegrenzt Daten und Inhalte zu übermitteln, bereitzustellen und auszutauschen. Als Kehrseite haben sich bestimmte strafbare Handlungen, wie insbesondere Verbreitungs- und Äußerungsdelikte, vermehrt ins Internet verlagert. Für das Strafanwendungsrecht, also die Frage, wann ein Staat überhaupt seine Strafgewalt eröffnen darf, ist dadurch Handlungsbedarf entstanden. Nach den §§ 3, 9 StGB wird für die Eröffnung der Strafgewalt daran angeknüpft, ob die Handlung oder der Erfolg eines Deliktes im Inland eingetreten ist. Bei bei der Tatbegehung im Internet ist diese Bestimmung überwiegend problematisch. Der Ort der Handlung ist einfach herleitbar an dem Ort, an dem der Täter körperlich-technisch die Daten in das Internet einspeist. Für den Erfolgsort ist diese Zuordnung nicht so deutlich, denn die Bestimmung wird anhand der Deliktseinordnung vorgenommen. Dabei können nach h.M. nur Erfolgsdelikte und konkrete Gefährdungsdelikte, also Delikte, die eine in der Außenwelt wahrnehmbare Änderung nach sich ziehen, einen Erfolgsort haben. Reinen Tätigkeitsdelikte und abstrakten Gefährdungsdelikte wird ein solcher Erfolgsort abgesprochen. Viele der internetspezifischen Delikte sind jedoch als abstrakte Gefährdungsdelikte ausgestaltet, da bereits die Möglichkeit der Kenntnisnahme von den Inhalten das tatbestandliche Unrecht markiert.
Bleibt man nun bei einem engen Verständnis, entstehen Strafbarkeitslücken, da der Täter den Handlungsort bei der Begehung im Internet meist problemlos selber wählen kann und seine Handlung in einen rechtsfreien oder rechtsgünstigen Raum verlagern kann. Lässt man hingegen für den Erfolgsort auch den Ort der möglichen Kenntnisnahme - sprich die Abrufbereit einer Seite - ausreichen, werden eine unüberschaubare Anzahl von Rechtsordnungen anwendbar sein.
Besonders gegenwärtig ist dieses Phänomen im Urheberrecht. Urheberrechte werden mittlerweile fast überwiegend im…
Schlagworte
Internetstrafrecht, Strafanwendungsrecht, Urheberrecht, Neue Medien, Recht der Öffentlichen Wiedergabe, Internationales Strafrecht, Kollisionsrecht, Erfolgsort im Internet, Jurisdiktionskonflikte, Urheberrechtsverletzungen
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FachdisziplinStrafrecht & Kriminologie
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SchriftenreiheStrafrecht in Forschung und Praxis
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ISSN1615-8148
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Band352
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