Katharina Talmann - Medizinisch nicht indizierte ästhetische Eingriffe
– Eine Untersuchung der Besonderheiten der ästhetischen Medizin –
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Über das Buch
Zum Inhalt
Die Anzahl medizinisch nicht indizierter ästhetischer Eingriffe nimmt jährlich zu. Von den internationalen und nationalen Vereinigungen ästhetisch-plastischer Chirurgen werden regelmäßig Statistiken zu den im Vorjahr oder in den Vorjahren vorgenommenen Eingriffen veröffentlicht. Diese Zahlen zeigen, dass die dermatologische und chirurgische Verbesserung des eigenen Körpers längst kein Einzelphänomen mehr ist.
Es überrascht daher nicht, dass die Medien immer wieder über die Zunahme von ästhetischen Eingriffen, aber auch über Komplikationen und Todesfälle auf dem OP-Tisch berichten. Der behandelnde Arzt hat hierauf nur begrenzt Einfluss, denn auch ordnungsgemäß durchgeführte Eingriffe können unerwünschte Folgen nach sich ziehen. Im Durchschnitt sollen bei jeder fünften Schönheitsoperation Komplikationen auftreten.
Für Patienten sind Komplikationen nicht nur aus gesundheitlichen Gründen unangenehm, sondern gegebenenfalls auch mit finanziellen Nachteilen verbunden. Die Übernahme der Behandlungskosten ist bei ästhetischen Eingriffen nicht selbstverständlich. Der gesamte Bereich der „wunscherfüllenden Medizin“ ist – anders als die klassische Heilbehandlung – nicht darauf ausgerichtet, Krankheiten zu heilen oder Linderung zu verschaffen. Zweck des Eingriffs ist die „Verbesserung“ der persönlichen Lebenssituation. „Schönheitsoperationen“ und andere nicht-chirurgische ästhetische Eingriffe zeichnen sich dadurch aus, dass keine medizinische Indikation vorliegt und ein vorwiegend oder ausschließlich ästhetisches Ziel verfolgt wird.
Da es sich nicht um Heilbehandlungen handelt, sind die Ansprüche gegenüber den Krankenversicherungen beschränkt. Durch die fehlende medizinische Indikation ergeben sich in unterschiedlichen Rechtsbereichen Fragestellungen und Besonderheiten, die mit dieser Studie dargestellt werden sollen. [...]
Schlagworte
Medizinrecht, Krankenversicherungsrecht, Ästhetische Medizin, Indikation, Aufklärung, Einwilligung, Haftung, Leistungsausschluss, Wirtschaftliche Informationspflicht, Entgeltfortzahlung
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FachdisziplinVerwaltungsrecht & Sozialrecht
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SchriftenreiheStudien zur Rechtswissenschaft
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ISSN1435-6821
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Band451
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