Jürgen Heinzelmann - Mehrfachmandate in Geschäftsführungs- und Aufsichtsorganen juristischer Personen

Pflichten und Haftung von Mehrfachorganwaltern sowie der hinter ihnen stehenden Körperschaften im deutsch-englischen Rechtsvergleich

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Über das Buch

Zum Inhalt

Die gleichzeitige Mitgliedschaft einer Person in Leitungs- oder Aufsichtsorganen mehrerer Körperschaften ist eine im In- und Ausland weit verbreitete Rechtstatsache. "Diener zweier Herren" finden sich typischerweise im Konzernverbund und bei Unternehmensbeteiligungen der öffentlichen Hand. Die vielzitierten "Bankenvertreter" in den Aufsichtsräten bilden eine weitere Fallgruppe.

Für die betroffenen Organmitglieder bedeuten solche Doppelmitgliedschaften aufgrund der ihnen immanenten Interessen- und Pflichtenkollisionen besondere Herausforderungen und Haftungsgefahren. Auch für die beteiligten juristischen Personen folgt aus einer solchen Organisationsform ein oft unterschätztes Risiko: Sie laufen Gefahr, für schädigendes Verhalten ihres Organmitglieds bei der Ausübung seiner Tätigkeit bei der jeweils anderen Gesellschaft von dieser oder Dritten in Anspruch genommen zu werden.

Der Verfasser geht zunächst der Frage nach, welchen Verhaltensanforderungen ein Doppelmandatar ausgesetzt ist und welche Möglichkeiten ihm zum Umgang mit Pflichtenkollisionen zur Verfügung stehen. In diesem Zusammenhang wird ausführlich untersucht, ob und ggf. in welchem Umfang ein Organmitglied Weisungen Dritter unterworfen sein kann, ein Thema, welches jüngst wieder im Zusammenhang mit Gesellschaftsbeteiligungen der öffentlichen Hand kontrovers diskutiert wird.

Sodann wird die Haftung der beteiligten juristischen Personen für das Handeln des Doppelmandatars bei der jeweils anderen Körperschaft untersucht. Der Autor kommt zum Ergebnis, dass eine Zurechnung der Haftung für die Verletzung der Organpflichten bei einer Gesellschaft zur anderen Gesellschaft entgegen der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht schlechthin ausgeschlossen ist, aber nur unter engen Voraussetzungen stattfinden kann. Als Haftungs- bzw. Zurechnungsgrundlagen werden insbesondere die Haftung für Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen (§§ 278 bzw. 831 BGB), die Haftung nach § 31 BGB,…

Schlagworte

Rechtsvergleichung, Englisches Recht, Gesellschaftsrecht, Organhaftung, Interessenkonflikt, vicarious liability, Shadow director, Faktisches Organ, Aufsichtsrat, Managerhaftung, Verschuldenszurechnung, Pflichtenkollision, Rechtswissenschaft, Mehrfachmandate

  • Fachdisziplin
    Wirtschaftsrecht & Handelsrecht
  • Schriftenreihe
    Schriften zum Handels- und Gesellschaftsrecht
  • ISSN
    1860-8868
  • Band
    61

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