Christina Frick - Ordre public und Parteiautonomie

Der Verzicht auf das Eingreifen des ordre public, dargestellt anhand des deutschen Internationalen Familien- und Erbrechts

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Über das Buch

Zum Inhalt

Kann eine polygame Ehe in Deutschland eingegangen werden, wenn alle Beteiligten dies wünschen? Darf eine Talaq-Scheidung vor einem deutschen Gericht durchgeführt werden, wenn die Ehefrau einverstanden ist? Können sich Witwen und Töchter, die bei der Erbfolge benachteiligt werden, mit ihrer geringeren Quote zufrieden geben?

In diesen Fällen greift an sich der deutsche ordre public (Art. 6 EGBGB) korrigierend ein, so dass die Fragen zu verneinen wären. Dadurch soll verhindert werden, dass in Deutschland ein ausländisches Rechtsanwendungsergebnis Wirkung entfalten kann, das mit der inländischen öffentlichen Ordnung unvereinbar ist. Dies entspricht aber oftmals nicht den Wünschen der davon Betroffenen. Gerade im Bereich des deutschen Internationalen Familien- und Erbrechts treten solche Fallgestaltungen häufig auf, denn hier knüpfen die Kollisionsnormen regelmäßig an die Staatsangehörigkeit der Betroffenen an.

Es stellt sich daher die Frage, ob im Rahmen einer parteiautonomen Gestaltung auf das Eingreifen der Vorbehaltsklausel verzichtet werden kann. Dann könnte auch einem an sich nicht mit den deutschen Grundwerten zu vereinbarenden, fremden Rechtsanwendungsergebnis im Inland Geltung zukommen. Diese Problematik wird vor allem relevant, wenn die Betroffenen aus einem islamischen Land stammen, denn in den meisten Staaten des islamischen Rechtskreises gelten im Bereich des Familien- und Erbrechts auch heute noch die traditionellen Scharia-Regeln. Gerade weil hier eine Verbindung von Recht und Religion geschaffen wird, haben die Betroffenen aber ein besonderes Interesse daran, diesen Regelungen entsprechend behandelt zu werden. Ihrem Interesse stehen jedoch die Interessen der Allgemeinheit an der Wahrung der deutschen Wertvorstellungen gegenüber.

Die Arbeit setzt sich damit auseinander, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen ein Verzicht auf das Eingreifen des ordre public möglich ist. Dabei wird nach einer einführenden Darstellung der…

Schlagworte

Erbrecht, Talaq-Scheidung, Polygamie, Verzicht, Art. 6 EGBGB, Internationales Privatrecht, Rechtswissenschaft

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