Natascha Fischbach - Organisationspflichten von Wertpapierdienstleistungsunternehmen nach § 33 Abs. 1 Nr. 1 WpHG
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Zum Inhalt
Der Kapitalanleger investiert dort, wo er nicht nur die höchsten Renditen erzielt, sondern auch in die Funktionsfähigkeit der Kapitalmärkte vertrauen kann. Insofern ist ein rechtliches Rahmenwerk vonnöten, das sicherstellt, dass der Kapitalanleger nicht in rechtswidriger Weise um sein eingesetztes Kapital gebracht wird. Hierzu hat die EG inzwischen zahlreiche kapitalmarktrechtliche Regeln entwickelt, die überwiegend im deutschen Wertpapierhandelsgesetz umgesetzt wurden. Teil dieses Regelwerks sind die Organisationspflichten des § 33 WpHG. In diesem Bereich sind neben den rechtlichen Erwägungen insbesondere auch betriebswirtschaftliche Problemstellungen zu erörtern.
Primär wird die richtige Umsetzung der EG–Wertpapierdienstleistungsrichtlinie in das WpHG untersucht. Hierbei stellt sich das Problem, dass in § 33 Abs. 1 Nr. 1 WpHG vom deutschen Gesetzgeber eine Formulierung gefunden wurde, die nahezu identisch mit der Wohlverhaltensregel des Art. 11 Abs. 1 Satz 4/3 der Wertpapierdienstleistungsrichtlinie ist, diese Norm aber nach herrschender Meinung den Art. 10 Abs. 1 Satz 2/1 Wertpapierdienstleistungsrichtlinie umsetzen soll. Diesen Widerspruch gilt es aufzulösen, wobei diese Problematik in der Literatur bisher noch nicht erläutert wurde. Die vom deutschen Gesetzgeber gewählte Formulierung hat zur Folge, dass die klare Trennung zwischen Wohlverhaltensregeln und Aufsichtsregeln in der EG–Wertpapierdienstleistungsrichtlinie bei der Umsetzung in deutsches Recht verwischt wird. Als Ergebnis bleibt festzuhalten, dass § 33 Abs. 1 Nr. 1 WpHG sowohl betriebliche Sekundärpflichten im Sinne von Aufsichtsregeln, als auch tätigkeitsbezogene Pflichten im Sinne von Wohlverhaltensregeln beinhaltet.
Sodann gilt es, die betrieblichen Sekundärpflichten und die tätigkeitsbezogenen Organisationspflichten näher zu erläutern. Bei den Sekundärpflichten kann überwiegend auf betriebswirtschaftliches Grundlagenwissen zurückgegriffen werden. Die tätigkeitsbezogenen…
Schlagworte
Wertpapierdienstleistungsunternehmen, Wertpapierdienstleistungsrichtlinie, Compliance Richtlinie, Organisation, Wohlverhaltensregeln, Wohlverhaltenspflicht, Aufsichtsregeln, Sorgfaltspflicht, Rechtswissenschaft, Compliance
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