Ioannis Ntouvas - Patentierbarkeit computerimplementierter Geschäftsmethoden
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Über das Buch
Zum Inhalt
Ein am 23. Juli 1998 vom US-amerikanischen Court of Appeals for the Federal Circuit erlassenes Urteil sorgte für Aufregung unter den Patentrechtlern: Entgegen früherer allgemeiner Praxis erklärte es ein Patent für eine EDV-gestützte Finanzdienstleistungsmethode für gültig. Im Gegensatz dazu lehnte eine Technische Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts zwei Jahre später eine Patentanmeldung für einen ähnlichen Gegenstand ab. Folglich und auch wegen ihrer zunehmenden Anmeldezahl stellte sich die Frage, ob solche Methoden (offenbar Immaterialgüter, rechtlich aber nicht als solche anerkannt) des Patentschutzes fähig sind – besonders hinsichtlich ihrer Technizität, also grundsätzlichen Patentierbarkeit.
Im Gegensatz zu der als großzügig wahrgenommenen US-amerikanischen Patenterteilungspraxis geht man in Europa von Art. 52 Europäisches Patentübereinkommen (§ 1 Patentgesetz) aus: Dieser erklärt "Pläne, Regeln und Verfahren für geschäftliche Tätigkeiten" (im Fachschrifttum "Geschäftsmethoden" genannt, in Anlehnung an den in den USA geläufigen Begriff business methods) für grundsätzlich nicht patentierbar. Für Entwickler computerimplementierter Geschäftsmethoden scheint jedoch keine bessere Rechtsgrundlage für einen immaterialgüterrechtlichen, eigentumsähnlichen Schutz vor Übernahme durch Dritte zu existieren.
Das Werk gibt Aufschluss über das Wesen computerimplementierter Geschäftsmethoden und berücksichtigt Theorie, Rechtsprechung und Patentämterpraxis um schließlich nach bestehender Rechtslage ihre Technizität, meist aber nicht ihre Gesamtpatentierbarkeit zu bejahen. [...]
Schlagworte
Geschäftsmethoden, Geschäftsmethodenpatente, Softwarepatente, Business Methods patents, Software Patents, Urheberrecht, IT-, EDV, Rechtswissenschaft, Patentanmeldung, Patentschutz
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FachdisziplinWirtschaftsrecht & Handelsrecht
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SchriftenreiheStudien zum Gewerblichen Rechtsschutz und zum Urheberrecht
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ISSN1613-3994
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Band66
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