Sarah Vandendriessche - Possessio und Dominium im postklassischen römischen Recht
Eine Überprüfung von Levy‘s Vulgarrechtstheorie anhand der Quellen des Codex Theodosianus und der Posttheodosianischen Novellen
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Über das Buch
Zum Inhalt
Gegenstand der Untersuchung von Sarah Vandendriessche ist die Verwendung der Worte dominium und possessio im Codex Theodosianus. Es wird die Frage gestellt, ob im postklassischen Recht die juristische Begrifflichkeit so degenerierte, dass man nicht mehr zwischen Eigentum und Besitz zu unterscheiden vermochte. Ausgangspunkt der Arbeit sind die Stellungnahmen von Ernst Levy in Bezug auf das Sachenrecht in der Spätantike in seinem Buch „West Roman Vulgar Law“. Levy behauptet, dass der wichtige Unterschied zwischen possessio und dominium sich verwischt habe. Im Mittelpunkt steht die Verwendung der Worte possessio und dominium. Es wird einerseits nachgegangen, ob tatsächlich possessio benutzt wird, um Eigentum anzudeuten. Anderseits wird analysiert, ob dominium in diesen Quellen benutzt wird, um possessio anzudeuten. Der Befund soll eine Antwort auf die Frage nach der „Vulgarisierung“ des postklassischen römischen Rechts geben, insoweit die Vulgarisierung das Verständnis des Konzeptes dominium und possessio betrifft.
Im ersten Kapitel werden Levys Vulgarrechtstheorie und die Diskussion bezüglich seiner Befindungen besprochen.
Im zweiten Kapitel werden die Quellen des Codex Theodosianus, in denen possessio und ähnlich benutzt wurden, besprochen. Es stellt sich heraus, dass das nicht der Fall war. Es wird ge zeigt, dass possessio ihre Bedeutung der tatsächlichen Herrschaft behalten hat.
Im dritten Kapitel dieser Studie werden die Quellen untersucht nach der Benutzung von dominium statt possessio. Auch dort zeigt sich, dass dominium in den Quellen nicht in der Bedeutung von possessio benutzt wurde
Aus der Untersuchung von Sarah Vandendriessche ergibt sich also, dass die Quellen des Codex Theodosianus und der Novellen, welche die Worte „possessio“ oder „dominium“ enthalten, nicht die These der Vulgarierung des postklassischen römischen Rechts bestätigen. [...]
Schlagworte
Römisches Recht, Eigentum und Besitz, Vulgarrecht, Spätantike, Ernst Levy, Rechtswissenschaft
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