Tina Großkurth - Prüfungs- und Hinweispflichten des Auftragnehmers beim Bauvertrag und Haftungsausgleich zwischen den Baubeteiligten
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Über das Buch
Zum Inhalt
Ein Bauwerk – Hoch- oder Tiefbau – entsteht im Zusammenwirken verschiedener Baubeteiligter. Die Planer schaffen die Grundlagen für die Errichtung, setzen die Pläne in Leistungsverzeichnisse um und wirken – je nach Auftragsumfang - bei der Vergabe mit und überwachen die Ausführung. Die Ausführung obliegt Handwerkern. Zwischen den von den verschiedenen Baubeteiligten zu erbringenden Leistungen bestehen sowohl in tatsächlicher als auch in rechtlicher Hinsicht wechselseitige Abhängigkeiten und Verzahnungen. Die Abhandlung befaßt sich einerseits mit dem Zusammentreffen mangelhafter Planung durch den Architekten und dem nicht erfolgten Hinweis auf diese mangelhafte Planung durch den Handwerker, welcher statt dessen diese Planung umsetzt sowie andererseits mit dem Zusammentreffen einer mangelhaften Vorunternehmerleistung, auf welche der nachfolgende Auftragnehmer nicht hinweist, sondern die ihm obliegende Leistung aufbringt.
Es wird zunächst erörtert, in welchem Umfang Prüfungs- und Hinweispflichten des Auftragnehmers überhaupt bestehen, wobei Ausgangspunkt die zentrale Norm des § 4 Nr. 3 VOB/B ist. Ein weiterer Schwerpunkt der Ausführungen liegt in der Darstellung der Folgen, die sich sowohl für den Auftragnehmer als auch für den Auftraggeber aus der Erfüllung bzw. Nichterfüllung der dem Auftragnehmer obliegenden Prüfungs- und Hinweispflicht ergeben. Abschließend wird die sowohl für die Baubeteiligten als auch für die mit den entsprechenden Sachverhalten befaßten Rechtsanwender spannende Frage erörtert, wie die Beteiligten im Außenverhältnis haften und ob und wenn ja in welcher Form ein Innenausgleich zwischen den verschiedenen Verantwortlichen erfolgt. [...]
Schlagworte
Bauvertrag, Privates Baurecht, VOB/B, Gesamtschuldnerausgleich, Prüfungspflicht, Hinweispflicht, Bauvertrag, Zivilrecht, Rechtswissenschaft, Auftragnehmer
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FachdisziplinZivilrecht & Arbeitsrecht
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SchriftenreiheStudien zum Zivilrecht
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ISSN1613-0952
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Band56
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