Josef Weiß - Rechtsanwalt, Fremdgeld und Anderkonto

Eine Untersuchung der Untreuestrafbarkeit

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Über das Buch

Rezension

„[...] Das Buch sollte Pflichtlektüre für den Allgemeinanwalt, der Gelder nicht täglich bucht/verbucht/umschichtet, sein, um sich deutlich mit den Gefahren hinsichtlich des Umgangs mit Fremdgeld vertraut zu machen.“

– Andreas Geipel in: Zeitschrift für die Anwaltspraxis, ZAP 8/2017

Zum Inhalt

Beim täglichen Umgang des Rechtsanwalts mit fremden Geldern können sich erhebliche Risiken einer Untreuestrafbarkeit ergeben, welche diese Abhandlung dogmatisch beleuchtet und aufzeigt. Das Werk versteht sich dabei als rechtsgebietsübergreifend, indem es neben der strafrechtlichen Aufarbeitung der Thematik auch und im Besonderen zivilrechtlich relevante Verknüpfungen sucht, etwa die jeweiligen Folgen für das Fremdgeld in den Situationen der Zwangsvollstreckung gegen den Rechtsanwalt oder im Falle seiner Insolvenz. In diesem Zusammenhang liegt das Augenmerk auf der Verwendung eines Anderkontos durch den Rechtsanwalt. Ausgehend von der Vorstellung und Einordnung des Anderkontos als Treuhandkonto sowie der grundsätzlichen Pflicht zur Unterhaltung eines Anderkontos, werden anhand von bestimmten Fallkonstellationen die einzelnen Tatbestandsmerkmale der Untreue untersucht. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Verwendung des fremden Geldes zu eigenen Zwecken und der schlichten Nichtweiterleitung des Fremdgeldes auf ein Anderkonto bzw. dem Belassen des Geldes auf dem gewöhnlichen Geschäfts- oder Privatkonto. Als für diese Untersuchung maßgelbliche Tätigkeiten des Rechtsanwalts werden das allgemeine Prozessmandat sowie eine vermögensverwaltende Tätigkeit für den Mandanten betrachtet. Bei der näheren Beleuchtung der einzelnen Tatbestandsmerkmale werden dabei die Pflichtverletzung des Rechtsanwalts, der Schadenseintritt sowie das Erfordernis des Vorsatzes bzw. die bei der Untreue besonders relevanten Irrtumsfragen schwerpunktmäßig in Augenschein genommen. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass der Rechtsanwalt als grundsätzlich untreuetauglicher Täter angesehen werden muss und deshalb besondere Vorsicht im Umgang mit Fremdgeld walten lassen sollte. Abschließend werden in einer kurzen Praxisempfehlung Vorschläge aufgezeigt, wie das Risiko der Untreuestrafbarkeit zuverlässig minimiert werden kann. [...]

Schlagworte

Strafrecht, Untreue, Standesrecht, Rechtsanwalt, § 266 StGB, Anderkonto, Fremdgeldkonto, Fremdgeld, Bundesrechtsanwaltsordnung, § 43 BRAO, § 4 BORA

  • Fachdisziplin
    Strafrecht & Kriminologie
  • Schriftenreihe
    Strafrecht in Forschung und Praxis
  • ISSN
    1615-8148
  • Band
    305

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