Peter Günter - Rechtssicherheit vs. materielle Gerechtigkeit - Außerordentliche Rechtsbehelfe im Zivilprozess

Zugleich ein Beitrag zum fachgerichtlichen Rechtsschutz bei der Verletzung von Verfahrensgrundrechten nach dem In-Kraft-Treten des Anhörungsrügengesetzes vom 9. Dezember 2004

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Über das Buch

Zum Inhalt

Gegenstand des Buches sind außerordentliche Rechtsbehelfe im Zivilprozess, die von Rechtsprechung und Literatur neben den vom Gesetzgeber normierten Rechtsmitteln entwickelt wurden, um bei unanfechtbaren gerichtlichen Entscheidungen, die an schwerwiegenden Fehlern leiden oder unter Verletzung von Verfahrensgrundrechten zu Stande gekommen sind, eine weitere Korrekturmöglichkeit zu schaffen.
Dieses bereits in der Vergangenheit stets äußerst kontrovers diskutierte Thema wurde durch die im Rahmen der ZPO – Novelle erstmals eingeführte Anhörungsrüge in § 321 a ZPO a. F. als fachgerichtliche Korrekturmöglichkeit bei Gehörsverletzungen und durch das In-Kraft-Treten des Anhörungsrügengesetzes vom 9. Dezember 2004 um neue Fragestellungen bereichert.

Der Verfasser geht zunächst der Frage nach, ob aufgrund der aktuellen Gesetzeslage noch ein Bedürfnis und eine ausreichende dogmatische Legitimation für außerordentliche Rechtsbehelfe besteht. Nach ausführlichen zivilprozessualen und verfassungsrechtlichen Untersuchungen weist der Autor nach, dass bei einem Verstoß gegen einfachgesetzliche Verfahrensvorschriften eine Korrektur mittels außerordentlicher Rechtsbehelfe weder geboten noch dogmatisch überzeugend zu begründen ist. Da nach Auffassung des Autors die Zivilprozessordnung bei einer Verletzung anderer Verfahrensgrundrechte als dem Anspruch auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG jedoch nicht vollständig den verfassungsrechtlich gebotenen fachgerichtlichen Rechtsschutz gewährleistet, sieht er auch für die Zukunft einen möglichen Anwendungsbereich für außerordentliche Rechtsbehelfe, bis diese Rechtsschutzlücke durch den Gesetzgeber geschlossen werden.

Nach einer ausführlichen Erörterung der verschiedenen Möglichkeiten, die de lege lata bestehen, um die festgestellten Rechtsschutzlücken zu schließen, unterbreitet der Verfasser am Ende des Buches einen vollständig ausformulierten und umfassend erläuterten Vorschlag für eine…

Schlagworte

Anhörungsrügengesetz, Außerordentliche Rechtsbehelfe, Zivilprozessrecht, Verfahrensgrundrechtsverletzung, Gehörsrüge, Rechtswissenschaft

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