Josina Verheijden - Rechtsverletzungen auf YouTube und Facebook

Eine Analyse der urheberrechtlichen und persönlichkeitsrechtlichen Probleme und möglicher Lösungen

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Über das Buch

Rezension

„Die urheber- und die persönlichkeitsrechtlichen Probleme stehen in dieser partiell rechtsvergleichenden Studie in Bezug auf die Plattform YouTube und das soziale Netzwerk Facebook auf einem penibel ausgestatteten und effektiv eingesetzten Prüfstand.

[...]

Es wird [...] kein potentielles Gefechtsfeld und keine verwundbare Fläche der Kombattanten ausgelassen. Die Verfasserin untersucht dabei auch jeweilige Lösungen, von denen bereits einige sich bewährt haben oder in [...] Teilen umgesetzt werden.

[...]

Die Verf. liefert in ihrer detaillierten Systematik stets Zwischenergebnisse und Zusammenfassungen, so dass die Rechtslage bei Access-, Host- und Contentprovidern differenziert deutlich wird. Der Überblick über die Judikatur zur Störerhaftung [...] zeigt die geringen Auswirkungen für YouTube und Facebook. Die Darstellung der Fälle RapidShare, Sevenload und Chefkoch [...] in diversen Instanzen offenbart die anscheinend hier besonders schwer zu lösenden Probleme der Rechtsprechung.

[...]

Würde diese beispielhafte Studie nicht ohnehin den klaren Beweis dafür liefern, dass die Rechtslagen unsicher, sehr verschieden, subtil, wenig erfreulich, kaum harmonisiert, noch selten einmal klar vorherzusagen seien [...], dann liefert der umfängliche Anhang [...] den Beweis für weitere globale Meisterstücke der Ordnung der Dinge in der besten aller digitalen WeItordnungen [...].“

– Albrecht Götz von Olenhusen in: Archiv für Urheber- und Medienrecht, UFITA 2015/II

Zum Inhalt

Das Web 2.0 hat sich in den letzten Jahren stark entwickelt. Die Inhalte auf YouTube und Facebook werden größtenteils von deren Nutzern bestimmt, die beiden Unternehmen stellen nur ihre Plattform zur Verfügung. Beide Portale haben viele Mitglieder, die jede Minute zahlreiche Dateien hochladen. Für die Betreiber der Plattform ist es dadurch nicht möglich manuell zu prüfen, ob die hochgeladenen Dateien gegen Rechte Dritter verstoßen. Daher kommen Rechtsverletzungen auf den beiden Plattformen regelmäßig vor: Nutzer laden urheberrechtsverletzende Videos oder Fotos hoch, andere Nutzer binden diese auf ihrer Facebook-Seite oder der eines Freundes ein. Oder sie verletzen Persönlichkeitsrechte anderer, indem sie sich ehrenschutzverletzend äußern oder Fotos bzw. Videos, in denen diese vorkommen, ohne deren Einwilligung veröffentlichen bzw. mit anderen teilen.

Nutzer setzen großes Vertrauen in Facebook und YouTube. Sie erwarten, dass die Daten, die sie auf die Plattformen hochladen, dort sicher sind. Datenschutz ist auf diesen Portalen jedoch ein heikles Thema. Die beiden Unternehmen gehen mit persönlichen Nutzerdaten nicht immer konform mit den europäischen Gesetzen um. So wurden neue Anwendungen in der Vergangenheit i.d.R. ohne bewusste Einwilligung der Nutzer automatisch aktiviert, sodass nach europäischem Recht regelmäßig Datenschutzrechtsverletzungen vorlagen. Außerdem lässt Facebook auf seiner Plattform Anwendungen von externen Entwicklern zu, die Zugang zu vielen Nutzerdaten erhalten. Die Nutzer wissen meistens nicht, zu welchem Zweck und in welchem Umfang Facebook, externe Entwickler, YouTube und Google ihre Daten erheben und speichern.

Die Autorin analysiert mögliche Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen auf YouTube und Facebook und geht auf die bisherige Rechtsprechung ein. Anschließend stellt sie konkrete Lösungsansätze vor, die einerseits den Nutzer gegen Verfolgung seines Surfverhaltens durch Betreiber schützen, andererseits…

Schlagworte

Internetrecht, Datenschutzrecht, Urheberrecht, Facebook, Persönlichkeitsrechtsverletzungen, Datenschutz, Auskunftsanspruch, Internetprovider, Plattformbetreiber, YouTube, Internet

  • Autor*in
    Josina Verheijden
  • Seiten
    446
  • Jahr
    Hamburg 2015
  • ISBN
    978-3-8300-8320-7
  • Fachdisziplin
    Zivilrecht & Arbeitsrecht
  • Schriftenreihe
    Recht der Neuen Medien
  • ISSN
    1616-9603
  • Band
    67
  • Fachbereich
    Jura

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