Sertac-Faik Yilmaz - Redlicher Erwerb der Einrede gegen die Hypothek beim Wechsel des Grundstückseigentümers

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Über das Buch

Zum Inhalt

Eine Einrede gegen die Hypothek schützt den Eigentümer gegen den Zugriff eines Gläubigers auf das zu sichernde Objekt. Besondere Bedeutung kommt einer Einrede dann zu, wenn der Eigentümer personenverschieden vom Forderungsschuldner ist.

Bei einem Wechsel des Hypothekars gelten die Regeln des redlichen Erwerbs: Eine in das Grundbuch eingetragene Einrede muss ein neuer Hypothekar gegen sich gelten lassen, während eine nicht eingetragene Einrede durch einen redlichen Erwerb der Hypothek untergeht.

Während diese Konstellation also im Gesetz eine klare Regelung gefunden hat, fehlt eine solche für den Fall, dass nicht der Inhaber der Hypothek wechselt, sondern der Grundstückseigentümer: Was geschieht mit einer in das Grundbuch eingetragenen Einrede, die jedoch tatsächlich nicht oder nicht mehr existiert? Kann sie durch einen redlichen Grundstückserwerber erworben werden?

Der Verfasser erörtert, ob der Gesetzgeber diese Fragen bewusst nicht geregelt hat, sodass davon auszugehen ist, dass ein redlicher Erwerb einer Einrede durch einen Grundstückserwerber ausgeschlossen wäre, oder ob er wie selbstverständlich davon ausgeht, dass ein solcher Erwerb der Einrede möglich sein muss: Schließlich schützt das Gesetz den Erwerber einer Hypothek; der Verkehrsschutz könnte gebieten, auch den Erwerber eines Grundstücks in gleicher Weise zu schützen.

Um diesen Fragen auf den Grund zu gehen, taucht der Verfasser in die Rechtsgeschichte und die grundsätzlichen Fragen ein, was eine Einrede gegen eine Hypothek überhaupt ist und wie sie auf einen Eigentümer übergeht. Der Verfasser analysiert neben Literatur und Rechtsprechung auch gesetzgeberische Entscheidungen in anderen Rechtsbereichen, in denen ein redlicher Erwerb möglich ist. Das Buch stellt einen Beitrag zur Erleuchtung einer Rechtsfrage dar, die bislang kaum behandelt worden ist. [...]

Schlagworte

Zivilrecht, Sachenrecht, Einrede, Hypothek, Grundschuld, Immobilienrecht, Redlicher Erwerb, Gutgläubiger Erwerb, Grundstückseigentümer

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