Jörg Reimann - Römisches Recht bei Titus Livius
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Zum Inhalt
Das Werk des Livius auf Quellen über das römische Recht zu untersuchen ist schon deshalb schwierig, weil von den 142 Büchern Gesamtwerk von „ab urbe condita“ nur noch 35, die Bücher 1–10 bis 293 a. C. und 21–45 (ab 41 mit Lücken) von 218 bis 167 a. C., übrig sind und einige weitere Bruchstücke, die in den Periochae 1–142 (außer Buch 136 und 137) zusammengefasst sind. Zudem wurde der Historiker wegen seines oft als lässig angesehenen Umgangs mit seinen Quellen nicht selten kritisiert. Livius greift auch bei seinen Darstellungen über römisches Recht auf andere Autoren zurück ohne diese immer zu nennen. Hier ist aber nicht von Interesse, die Lücken im oder Quellen für das Werk des Livius kritisch zu untersuchen und erneut aufzuzeigen, sondern es soll die Herausarbeitung der für die Rechtswissenschaften relevanten Stellen im Vordergrund stehen.
Römisches Recht bei Titus Livius zu thematisieren, heißt vor allem auch nicht außer acht zu lassen, dass die Wurzeln im altem Herkommen in Rom und in Rechtstraditionen, die bereits in Griechenland existierten, lagen und zur Grundlage des öffentlichen und privaten Rechts im Römischen Reich wurden. Diese Grundlage nahm ihren schriftlich fixierten Ausgang mit den Zehn- beziehungsweise Zwölftafelgesetzen, die nach Ausarbeitung durch gewählte Zehnmännerkommissionen und öffentliche Diskussion zur Kenntnisnahme ausgehängt wurden. Freilich entstand geschriebenes römisches Recht gemäß Livius aufgrund der Gegensätzlichkeiten zwischen Patriziern und Plebejern. Die anfangs allein im Senat vertretenen Patrizier agierten zunächst ohne festgeschriebenes Recht nach altem Herkommen oder willkürlich, ohne dass den Plebejern ein Mitsprache -, Einspruchs -, oder Berufungsrecht zustand. Livius zeigt schließlich beinahe beiläufig an einigen Beispielen den Weg auf, den ein Gesetz vom Antrag über die Abstimmung bis zur Gültigkeit nahm, er erwähnt außerdem die an der Gesetzgebung beteiligten Organe. Wenn ein Gesetz…
Schlagworte
Römisches Recht, Römische Gesetzgebung, Zivilrecht, Staatsrecht, Verfassungsrecht, Militärrecht, Altertumswissenschaft, Geschichtswissenschaft, Titus Livius, Magistrate, Sakralrecht, Kooption, Zwölftafelgesetze, decemviri, Altertumswissenschaft, provocatio, Rechtsgeschichte
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FachdisziplinRechtsmethodik, Rechtsphilosophie & Rechtsgeschichte
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SchriftenreiheRechtsgeschichtliche Studien
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ISSN1617-9919
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Band76
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