Fred Münch - Rufbeeinträchtigung - Rufausnutzung - Verwässerung von Marken
Der erweiterte Schutz bekannter Marken in Frankreich und Deutschland in rechtsvergleichender Perspektive
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Zum Inhalt
Bekannte Marken sind in der heutigen Zeit allgegenwärtig, gerade weil sie dem Konsumenten in der Flut des Waren- und Dienstleistungsangebotes Orientierung bieten. Manche Marken sind so bekannt, dass sie sogar als Bezeichnung für eine bestimmte Produktgruppe verwendet werden wie z.B. die Marke TEMPO®. In die Bekanntheit einer Marke sind zu diesem Zeitpunkt mitunter hohe Millionenbeträge für Werbemaßnahmen investiert worden. Aber auch ohne größere Werbeinvestitionen kann eine bekannte Marke durch ihren guten Ruf bei den Konsumenten eine besondere Werbekraft haben, gerade wenn viele Anbieter miteinander in Konkurrenz treten und der Markt unübersichtlich geworden ist. Es ist daher von Interesse, wie und gegen welche Benutzungen gerade bekannte Marken geschützt werden. Dies ist nicht nur für die Inhaber solcher Marken der Fall. Schließlich muss jeder, der mit einer Bezeichnung oder einem Logo auf einem Markt wirtschaftlich auftritt, abschätzen können, ob seine Bezeichnung oder sein Logo zu bekannten Marken ausreichenden Abstand einhält und ob er kostenpflichtige Abmahnungen riskiert. Die Frage des Schutzes bekannter Marken betrifft damit potentiell jeden Unternehmer.
Da Werbung und Warenabsatz im geeinten Europa nicht mehr an den Grenzen der Mitgliedsstaaten halt machen, sondern zunehmend einheitliche Vermarktungsstrategien für den Binnenmarkt umgesetzt werden, besteht ein wachsendes praktisches Bedürfnis für einen einheitlichen Schutz bekannter Marken in der Praxis im gesamten Binnenmarkt.
Der erweiterte Schutz bekannter Marken ist zwar mittlerweile aufgrund der Markenrechtsrichtlinie in vielen Mitgliedstaaten der Europäischen Union vereinheitlicht worden. Von einer einheitlichen Anwendung durch die Gerichte kann jedoch nur bedingt gesprochen werden, da die nationalen Spruchkörper die interpretationsoffenen Vorgaben der Markenrechtsrichtlinie auch vor dem Hintergrund der tradierten verschiedenen Entwicklungslinien ihrer früheren Entscheidungen…
Schlagworte
Marke, Gemeinschaftsmarke, Rufschutz, Markenschutz, Rechtsvergleichung, Deutschland, Frankreich, Europäischer Gerichtshof, Harmonisierungsamt, Markenrecht, Bekannte Marke, Rufbeeinträchtigung, Rufausnutzung, Verwässerung von Marken, Gewerblicher Rechtsschutz, Rechtswissenschaft
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