Britta Trasker - Soll Betriebssport künftig weiterhin unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen?
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Zum Inhalt
In einer Zeit, in der ein Großteil der Arbeitnehmer seine Arbeit am Computer verrichtet, ist der körperliche Ausgleich ein unverändert aktuelles Thema. Um einseitige körperliche Belastungen und den Bewegungsmangel zu kompensieren, treiben viele Arbeitnehmer Sport, häufig unter Förderung seitens der Arbeitgeber.
Sportliche Aktivitäten sind allerdings immer mit einem Verletzungsrisiko verbunden. Hier stellt sich die Frage nach der Absicherung des Sportlers. Neben der Möglichkeit der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber sowie des Eintritts einer privaten Unfallversicherung kommt eine Absicherung des verletzten Arbeitnehmers durch die gesetzliche Kranken- und Unfallversicherung in Betracht. So erkennen die Berufsgenossenschaften als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung unter bestimmten Voraussetzungen Unfälle im Zusammenhang mit der Ausübung des Betriebssports als Arbeitsunfälle an. Folge ist die Leistungsgewährung aus der gesetzlichen Unfallversicherung.
Die Autorin untersucht vor diesem Hintergrund, ob der Betriebssport, so wie er sich aktuell darstellt, weiterhin diesen Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung erfahren soll.
Um nachvollziehen zu können, aus welchen Gründen der Betriebssport in der gesetzlichen Unfallversicherung überhaupt ein versichertes Risiko geworden ist, wird die Entwicklung des unfallversicherungsrechtlichen Schutzes des Betriebssports von der Zeit des Kaiserreichs bis zum - bis heute maßgeblichen - Grundsatzurteil des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 1961 in rechtlicher wie auch historischer Sicht wiedergegeben. In diesem Zusammenhang wird nicht nur deutlich, seit wann es diese rechtliche Problematik gibt, sondern auch, wie Betriebssport vor 1961 betrieben wurde. Der Schwerpunkt wird in diesem Zusammenhang in die Darstellung der Entwicklung des Betriebssports in der Zeit des Nationalsozialismus gelegt, da aus dieser Zeit die Grundsätze stammen, auf die sich das Bundessozialgericht in seiner…
Schlagworte
Arbeitsunfall, Betriebssport, Betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung, Reichsversicherungsamt, Unfallversicherung, Öffentliches Recht, Sozialrecht, Unfallversicherungsrecht, Innerer Zusammenhang, Sport, Ausgleichssport, Nationalsozialistische Sportideologie, Versichertes Risiko, Rechtswissenschaft, Bundessozialgericht
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FachdisziplinVerwaltungsrecht & Sozialrecht
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SchriftenreiheStudien zum Sozialrecht
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ISSN1614-6700
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Band20
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