Günther Claß - Steuerberatung im Kontext unklarer Rechtslage

Grenzbereich zwischen legaler Steuergestaltung und strafbewehrter Steuerhinterziehung

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Über das Buch

Rezension

„Günther Claß hat [...] eine besonders schwierige und anspruchsvolle Herausforderung für den steuerlichen Berater untersucht. [...] Der Verfasser ordnet den Erklärungsgehalt verkürzter Tatsachenangaben in den Tatbestand des § 370 AO ein und erörtert die bisher hierzu entwickelten Lösungsansätze. Er zeigt auf, dass sich auch im Steuerstrafrecht die Erklärungspflichten - entsprechend der verfahrensrechtlichen Wahrheitspflicht - anhand der individuellen Kenntnisse und Fähigkeiten des Steuerpflichtigen subjektiv-pflichtgemäß bestimmen.“

– Matthias Kilian in: Antwaltsblatt, 5/2021

Zum Inhalt

Die Steuerberatung bei unklarer oder widersprüchlicher Rechtslage stellt für den Praktiker die mitunter schwierigste und anspruchsvollste Aufgabe seines vielfältigen Aufgabenspektrums dar. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass bei steuerrechtlichen Streit- und Zweifelsfragen die Erklärungspflichten des Steuerpflichtigen trotz der Leitentscheidung des BGH aus dem Jahr 1999 (Az. 5 StR 221/99) bis heute in Rechtsprechung und Literatur nicht abschließend geklärt sind. Steuergestaltung ist im Grundsatz legal und zwar sogar selbst dann, wenn die materiellen Grenzen zum steuerlichen Missbrauch überschritten werden und die Finanzverwaltung der Steuergestaltung die Anerkennung versagt. Strafrechtliche Relevanz erfährt eine Steuergestaltung aber dann, wenn steuerliche Erklärungspflichten verletzt werden. Die Arbeit widmet sich dieser Fragestellung und arbeitet die Grenze zwischen legaler Steuergestaltung und strafbewehrter Steuerhinterziehung heraus. Dabei analysiert der Verfasser sowohl aus der Perspektive des Steuerpflichten, als auch aus der Perspektive des steuerlichen Beraters den Tatbestands der Steuerhinterziehung.

Die steuerlichen Erklärungspflichten erfordern die wahrheitsgemäße Angabe steuerlich erheblicher Tatsachen. In der steuerverfahrensrechtlichen Praxis werden in der Regel aber keine reinen Tatsachenangaben, sondern häufig sog. verkürzte Tatsachenangaben, d.h. das Subsumtionsergebnis nach Anwendung des Steuerrechts auf den Sachverhalt abgefragt. Der Verfasser ordnet den Erklärungsgehalt verkürzter Tatsachenangaben in den Tatbestand des § 370 AO ein und erörtert die bisher hierzu entwickelten Lösungsansätze. Er zeigt auf, dass sich auch im Steuerstrafrecht die Erklärungspflichten - entsprechend der verfahrensrechtlichen Wahrheitspflicht – anhand der individuellen Kenntnisse und Fähigkeiten des Steuerpflichtigen subjektiv-pflichtgemäß bestimmen. [...]

Schlagworte

Steuerberatung, Steuergestaltung, Steuerhinterziehung, Steuererhebliche Tatsachen, Lebenszyklus einer Steuergestaltung, Erklärungspflichten, Steuerstrafrecht, Rechtslage

  • Fachdisziplin
    Wirtschaftsrecht & Handelsrecht
  • Schriftenreihe
    Steuerrecht in Forschung und Praxis
  • ISSN
    1616-6663
  • Band
    161

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