Tim Friedrich - Umfang und Grenzen der Durchsetzung der Vorlagepflicht nach Art. 267 Abs. 3 AEUV
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Zum Inhalt
Infolge der Zugehörigkeit von 27 Mitgliedstaaten zur Europäischen Union ist eine Vielzahl unterschiedlicher Rechtsordnungen und Rechtsauslegungen in Einklang mit dem Gemeinschaftsrecht zu bringen. Wesentliches Instrument hierzu ist das in Art. 267 AEUV geregelte Verfahren der Vorabentscheidung, welches das zahlenmäßig häufigste Verfahren vor dem EuGH darstellt und etwa die Hälfte von dessen Rechtsprechungstätigkeit ausmacht. Innerhalb dieses Verfahrens tragen der EuGH und die mitgliedstaatlichen Gerichte die gemeinsame Verantwortung für eine einheitliche Auslegung und Anwendung des Gemeinschaftsrechts über sämtliche Mitgliedstaaten hinweg. Zur Erreichung dieses Ziels bedarf es insbesondere der Mitwirkung durch die mitgliedstaatlichen Gerichte. Diese sind gehalten, gemeinschaftsrechtlich problematische Fragestellungen in den bei ihnen anhängigen Verfahren zu erkennen und ein entsprechendes Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zu richten. Aufgrund der Bedeutung des Vorabentscheidungsverfahrens ist neben dem jedem mitgliedstaatlichen Gericht eingeräumten Vorlagerecht in Art. 267 Abs. 3 AEUV für bestimmte Fälle auch die Verpflichtung zur Einreichung einer Vorlagefrage vorgesehen. Ungeachtet hoher und steigender Vorlagezahlen ist jedoch bereits mehrfach trotz einer bestehenden Vorlagepflicht die Einleitung eines Vorabentscheidungsverfahrens durch mitgliedstaatliche Gerichte unterblieben.
Im Zusammenhang mit der Missachtung der Vorlagepflicht hatte sich der EuGH daher in der jüngeren Vergangenheit mit mehreren gegen das Gemeinschaftsrecht verstoßenden nationalen Gerichtsurteilen zu befassen. Hierdurch wurden Fragen nach den möglichen Konsequenzen einer Verletzung der Vorlagepflicht aufgeworfen sowie den Möglichkeiten, eine Vorlage mit Zwangsmitteln zu erzwingen oder durch wirksame Sanktionen zu forcieren. Als denkbare Reaktionen kommen dabei etwa die Inanspruchnahme des jeweiligen Mitgliedstaates auf Schadensersatz im Wege der gemeinschaftsrechtlichen…
Schlagworte
Europarecht, Vorabentscheidungsverfahren, Vorlagepflichtverletzung, EuGH, Gemeinschaftsrechtliche Staatshaftung, Vertragsverletzungsverfahren, Rechtskraftdurchbrechung, Rechtswissenschaft, Art. 267 AEUV
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FachdisziplinStaatsrecht, Verfassungsrecht & Völkerrecht
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SchriftenreiheStudien zum Völker- und Europarecht
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ISSN1613-0979
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Band87
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