Olaf Sommerfeld - Wettbewerb kontra Daseinsvorsorge
Die Strukturmerkmale der kommunalen Sparkassen in Deutschland im Lichte des EG-Wettbewerbsrechts
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Zum Inhalt
Öffentliche Unternehmen geraten zunehmend in den Blickpunkt des Europäischen Wettbewerbsrechts. Wesentliche und traditionelle Strukturbestandteile der mitgliedstaatlichen Wirtschaftsordnungen stehen in jüngster Zeit auf dem europäischen Prüfstand. In Deutschland sind öffentlich-rechtliche Kreditinstitute hiervon besonders betroffen, deren Haftungsstruktur von der Kommission als beihilfenrechtswidrig eingestuft wurde. In den Strukturmerkmalen der kommunalen Sparkassen kulminierte der Vorwurf, sie seien ein dauersubventioniertes, staatlich initiiertes Gebietskartell, denn als Anstalten des öffentlichen Rechts ist ihnen ein Haftungssystem bestehend aus Anstaltslast und Gewährträgerhaftung sowie die kommunale Bindung der Institute an das Gebiet ihrer Gewährträger durch das Regionalprinzip immanent. Der Autor überprüft daher diese Merkmale am europäischen Beihilfe- und Kartellrecht.
Da eine dauerhafte, öffentlich ausgetragene juristische Auseinandersetzung sich jedoch negativ auf das Vertrauen der Anleger auszuwirken drohte, haben sich die Kommission und die Vertreter der deutschen Politik und Sparkassen am 17. Juli 2001 über eine Änderung der Haftungsgrundlagen verständigte. Die Länder haben zwischenzeitlich darauf reagiert und ihre Sparkassengesetze geändert. Zwar wird die Gewährträgerhaftung nach der Übergangszeit zum 18.07.2005 grundsätzlich aufgehoben und auch die bestehende Anstaltslast ab diesem Zeitpunkt ersetzt, gleichwohl wird durch ein sog. "Grandfathering" eine fortgeltende Haftung der Gewährträger über den 19.07.2005 hinaus angeordnet.
Die Beihilfenproblematik bleibt damit auch weiterhin aktuell, dementsprechend misst der Autor das Haftungssystem an Art. 87 EG. Unabhängig von der konkreten Ausgestaltung des Haftungssystems klärt der Autor, ob Sparkassen nicht besondere Dienste im Gemeinwohl leisten und daraus resultierende Schlechterstellungen am Markt kompensiert werden dürfen. Damit ist der Bereich der Daseinsvorsorge…
Schlagworte
Öffentliche Unternehmen, Öffentliche Banken, Sparkassen, Anstaltslast, Gewährträgerhaftung, Europäisches Wettbewerbsrecht, Kartellrecht, Beihilfenrecht, Rechtswissenschaft
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