Astrid Brandt - Zur Strafbarkeit des Phishing

Gesetzgebung vs. Technologie

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Über das Buch

Rezension

„[...] Insgesamt gesehen bietet die vorliegende Dissertation damit einen aktuellen Überblick über die noch immer bestehenden Streitfragen zur Erfassung des Phishing in allen seinen Phasen durch das geltende Strafrecht. Sie ist daher allen im Strafrecht tätigen Juristen zu empfehlen, die sich mit dieser Spezialfrage zu befassen haben. [...]“

– RiOLG Dr. Wolfgang Bär, Bindlach in: MultiMedia und Recht, Jg. 13 (2010), H. 6

Zum Inhalt

Das sog. Phishing ist als Methode zur Erlangung vertraulicher Daten im Internet erst im Zusammenhang mit der Schaffung und des Ausbaus des weltweiten Datennetzes entstanden und erlangte eigenständige Bedeutung vor allem durch den rasanten Aufschwung des Internets bis hin zu einem weltweiten Kommunikationsmittel. Die strafrechtliche Beurteilung des Phishing ist demzufolge nach wie vor außerordentlich umstritten: Während auf der einen Seite jeder Regelungsbedarf mit der Behauptung bestritten wird, das Phishing sei bereits nach geltendem Recht strafbar, ist auf der anderen Seite die Forderung erhoben worden, einen eigenen Straftatbestand zur Erfassung des Phishing einzuführen.

Diese Studie beschäftigt sich deshalb mit der Frage, ob das Phishing bereits von dem Strafrecht de lege lata erfasst wird. Nach einer kurzen Einführung in die technischen Besonderheiten des Phishing besonders auch unter dem Gesichtspunkt der Funktionsweise der deutschen sowie US-amerikanischen Sicherheitsverfahren im Online-Banking-Verfahren, wird deshalb die Strafbarkeit des Phishing überprüft. Dabei wird zwischen den drei Stufen des Phishing, nämlich zunächst der Versendung der Phishing-E-Mails, dem Erstellen der Phishing-Webseite und schließlich der Nutzung der persönlichen Daten des jeweiligen Bankkunden, differenziert. Neben den Straftatbeständen des Kernstrafrechts, werden auch die Straftatbestände des Marken-, Urheber- und Bundesdatenschutzgesetzes näher untersucht.

Da der Finanzagent im Unterschied zum Phisher stets im Inland handelt und deutsches Strafrecht somit jedenfalls auf diesen unzweifelhaft anwendbar ist, existiert zu diesem Gesichtspunkt des Phishing bereits zahlreiche Rechtsprechung.

Demgegenüber ist die Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts auf den aufgrund des Tatmittels des Internets notwendigerweise grenzüberschreitenden Sachverhalt des Phishing bzgl. der Strafbarkeit des Phishers durchaus problematisch. [...]

Schlagworte

Phishing, Datendiebstahl, Datenschutz, Internet, Online, 41. Strafrechtsänderungsgesetz, Cyberkriminalität, Internetkriminalität, Betrug, Markengesetz, Urhebergesetz, Bundesdatenschutzgesetz, US-amerikanisches Strafrecht, Online-Banking, Rechtswissenschaft, Cybersicherheit, Hacker

  • Fachdisziplin
    Strafrecht & Kriminologie
  • Schriftenreihe
    Strafrecht in Forschung und Praxis
  • ISSN
    1615-8148
  • Band
    173

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