Katrin Sonja Neidenbach - Zustiftung aus rechtsgeschäftlicher Sicht

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Über das Buch

Rezension

„[...] eine [...] Untersuchung [...], die die vorhandene Literatur um den Blickwinkel aus rechtsgeschäftlicher Sicht ergänzt.

[...] Da die Autorin sich nicht auf die Frage der Einordnung beschränkt, sondern auch die unterschiedlichen Arten der Zustiftung formuliert, die auch aus Grunddienstbarkeiten, Reallasten, Forderungen aus einem Vermächtnis und Rentenschuld bestehen kann, ist die rechtstheoretische Arbeit auch für die Praxis relevant, wenn Stiftungen ihr Verhältnis zu Zustiftungen neu definieren oder konkretisieren wollen.“

– Ulrich Brömmling in: StiftungsManager, 50 (2017)

Zum Inhalt

Zustiftungen sind notwendig, verbreitern sie doch die Basis des Stiftungswirkens und kompensieren Vermögensverluste von Stiftungen in anhaltenden Niedrigzinsphasen.

Das Rechtsgeschäft der Zustiftung wird als eigenständiges Institut des Zivilrechts sichtbar und emanzipiert sich vom Begriff des Steuerrechts. Die Rechtsnatur einer Zustiftung ist nur dann eine Schenkung, wenn sie ausschließlich Liberalitätszwecke erfüllt. Der Hauptanwendungsfall ist die Zustiftung an eine gemeinnützige Stiftung. Verfolgt das Rechtsgeschäft Zustiftung jedoch Austauschzwecke, so kann die Zustiftung z.B. die Rechtsnatur eines Kauf- oder Tauschvertrages haben. Zahlreiche Verträge von Vermögenszuwendungen, die als „Zustiftung“ etikettiert werden, sind auf ihre Rechtsnatur hin zu überprüfen.

Bestehende Normierungen insbesondere zum Stiftungsgeschäft und zur Stiftungssatzung – setzen Gestaltungsgrenzen für das Rechtsgeschäft der Zustiftung. Diejenigen Aufgaben, die allein dem Stifter im Gründungsstadium vorbehalten sind, stehen einem Zustifter nach Anerkennung der Stiftung keinesfalls zu. In der Stiftungssatzung muss eine Rechtsgrundlage für die Annahme von Zustiftungen enthalten sein.

Die Abgrenzung der Zustiftung von anderen Zuwendungsformen ist erforderlich. Insbesondere die Abgrenzung der Zustiftung von der Errichtung einer nichtrechtsfähigen Stiftung unter dem Dach einer bürgerlich-rechtlichen Stiftung kann mit Hilfe operationaler Abgrenzungskriterien gelingen, die ihren Fokus auf den rechtsgeschäftlichen Aspekt ausrichten.

Diskussionsfelder des Stiftungsrechts sowie die derzeit geführte Stiftungszivilrechtsreform werden im Kontext der Zustiftung durchleuchtet. Unterschiedliche Inhalte, die den Begriff der Zustiftung mehrdeutig machen, resultieren aus Einzeldiskussionen über das Verständnis des „funktionalen Stiftungsbegriffs“, über die Verwendung des Begriffs „Fonds“ sowie über das Verständnis von „Zuwendungen in Teilzwecke“ von Stiftungen.…

Schlagworte

Anerkennung Stiftung, Stiftungsgeschäft gemäß § 81 BGB, Prognoseentscheidung, Stifter im Rechtssinn, Nachträgliche Mitstiftung, Stiftungssatzung, Vertragsgestaltung, Stiftungsreform, Vertragsrecht

  • Fachdisziplin
    Zivilrecht & Arbeitsrecht
  • Schriftenreihe
    Studien zum Vertragsrecht
  • ISSN
    1868-9817
  • Band
    22

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