Matthis Grenzer - Das Vertragsrecht der Cloud-Computing Provider de lege lata und de lege ferenda und die Möglichkeit seiner Gestaltung durch AGB
Lieferung & Versand
Für diesen Artikel wurde keine geeignete Versandart ermittelt. Bitte melden Sie sich bei uns.
- Zahlungsarten:
Über das Buch
Zum Inhalt
„Cloud-Computing“ ist die Zukunft, so sind sich zumindest die Werbetreibenden einig, die dieses Buzzword verwenden. Dabei gibt es nicht die eine, ubiquitär akzeptierte Definition von Cloud-Computing. Ein tüchtiger Jurist, der handfeste Verträge entwerfen will, braucht aber trennscharfe Begriffe. Wie können Cloud-Verträge gestaltet werden? Bislang gibt es dafür keine speziellen Regelungen im besonderen Schuldrecht des BGB. Eine junge EU-Richtlinie für digitale Inhalte und Dienstleistungen wird das Schuldrecht aber entscheidend modernisieren.
Für Juristen gilt stets, zunächst genau zu definieren, welche Leistung überhaupt von welcher Vertragspartei erbracht werden soll. Erst ausgehend davon kann beurteilt werden, welche Anforderungen das Gesetz an die Vertragsparteien stellt und inwiefern sie von dem geltenden Recht abweichen dürfen. „Das Vertragsrecht der Cloud-Computing Provider de lege lata und de lege ferenda und die Möglichkeit seiner Ausgestaltung durch AGB“ erarbeitet anhand der technischen Funktionsweise zunächst eine Definition von Leistungspflichten, welche ihrer Natur nach als Cloud-Computing zu verstehen sind. Ausgehend von der BGH-Rechtsprechung zu ähnlichen Leistungspflichten und unter Darstellung der juristischen Methode zur Bestimmung des Vertragsrechts für bislang gesetzlich nicht kodifizierte Leistungspflichten werden dann die auf Cloud-Verträge bislang anwendbaren Vorschriften des besonderen Schuldrechts des BGB dargestellt. Für Geschäfte zwischen Unternehmern und Verbrauchern kündigen sich für Verträge über digitale Inhalte und Dienstleistungen durch die Richtlinie (EU) 2019/770 jedoch erhebliche Gesetzesänderungen an, welche auf ihre Auswirkungen untersucht werden. Abschließend wird der Rahmen dargestellt, in dem von den grundsätzlich dispositiven Regelungen des BGB mittels AGB abgewichen werden kann. Der Fokus liegt dabei auf für Cloud-Verträge typische Vertragsregelungen. [...]
Schlagworte
Cloud Computing, Vertragstypologische Einordnung, Digitale Inhalte Richtlinie, AGB, Vertragsrecht, Verbraucherschutz, Besonderes Schuldrecht, Novelle, Digitalisierung
-
FachdisziplinZivilrecht & Arbeitsrecht
-
SchriftenreiheStudien zum Vertragsrecht
-
ISSN1868-9817
-
Band30
Lieferzeit
Zahlungsarten
Sie können via Paypal, Kreditkartenzahlung oder Vorkasse bezahlen. Firmenkunden können auf Rechnung kaufen.
Lieferzeit
Die Lieferzeit innerhalb Deutschlands beträgt üblicherweise 2 bis 3 Werktage ab Zahlungseingang. Bei Bestellungen an Wochenenden und Feiertagen verzögert sich die Auslieferung entsprechend.
Paket-Versand
Einige Artikel werden aufgrund ihrer Größe, Menge und/oder ihres Gewichtes als Paket versendet.
Verzögerungen
Sollten einige Artikel kurzfristig nicht lieferbar sein oder sich die versprochene Lieferzeit verzögern, werden Sie per E-Mail von uns darüber informiert.
Logistikpartner
Die bestellten Artikel werden von uns schnellstmöglich verpackt und unserem Logistikpartner versandfertig übergeben. Bitte beachten Sie, dass wir auf Verzögerungen, die von unserem Logistikpartner verursacht sind, keinen Einfluss haben.
Sendungsverfolgung
Anhand Ihrer Paket-Identnummer/Sendungsnummer können Sie jederzeit den aktuellen Sendungsstatus Ihres Paketes erfahren. Weitere Informationen zur Sendungsverfolgung erhalten Sie in Ihrer Lieferbestätigung per eMail.
Kontakt
Sie erreichen unseren Kundenservice telefonisch unter 040 398880 0 sowie per E-Mail unter shop@verlagdrkovac.de.